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Standesamt

Das Zivilstandesamt befasst sich mit der Umschreibung von Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden.

Jedes dieser Verfahren erfordert unterschiedliche Schritte:

 

GEBURT

Das Kind eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter ist, auch wenn es im Ausland geboren wurde, italienischer Staatsbürger und seine Geburtsurkunde muss daher in Italien umgeschrieben werden. Für die Eintragung des Kindes gibt es zwei Verfahren: Wenn die Kinder in Deutschland während der Ehe geboren wurden, wird die Urkunde vom Standesamt der Geburtsgemeinde direkt an das Konsulat geschickt; wenn die Kinder in Deutschland, aber außerhalb der Ehe geboren wurden, müssen die Eltern außerdem folgende Dokumente an das Konsulat schicken, die auf Deutsch mit einer beglaubigten Übersetzung ins Italienische vorzulegen sind

Anerkennung der Mutterschaft
Vaterschaftsanerkennung
Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (oft in der Vaterschaftsanerkennung enthalten)

Die Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie unter diesem Link.

 

EHESCHLIEßUNG

Eheschließung in Deutschland (Merkblattt und Antragsformular)

Vor dem deutschen Standesbeamten ist ein vom Konsulat ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.

Eheschließung in Italien (nur Merkblatt)

Im Gegensatz zur Eheschließung in Deutschland ist für die Eheschließung in Italien eine PUBLIKATION DER EHE erforderlich, die acht Tage lang am Schwarzen Brett des Konsulats ausgehängt und persönlich im Konsulat beantragt werden muss.

 

EHESCHEIDUNG

Scheidungsurteile müssen der zuständigen italienischen Gemeinde mitgeteilt werden. Die folgenden Unterlagen sind erforderlich

Original der Bescheinigung gemäß Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Europarates, ausgestellt vom zuständigen deutschen Gericht, das das Urteil erlassen hat.
Antrag auf Umschreibung des ausländischen Scheidungsurteils, ausgefüllt und unterschrieben, erhältlich unter diesem Link.

Fotokopie des Personalausweises, auf dem sowohl das Foto als auch die Unterschrift zu sehen sind.

Alle Unterlagen können per Post an das Konsulat geschickt werden.

! ACHTUNG ! Für Scheidungen vor dem 10.03.2001 ist das Verfahren komplizierter. Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren.

 

STERBEFALL

Die Sterbeurkunden italienischer Staatsangehöriger, die in diesem Konsularbezirk sterben, werden dem Konsulat automatisch vom deutschen Standesamt übermittelt. Das Konsulat schickt die Dokumente dann zur Umschrift nach Italien.

 

NÜTZLICHE KONTAKTE

Zivilstandsamt

Telefon: 0761 38661 48

Tel: 0761 38661 46 (für Scheidungen)

E-Mail: statocivile.friburgo@esteri.it