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Informationen zum elektronischen Personalausweis

 1) Was ist der elektronische Personalausweis?

Der Personalausweis ist ein persönliches Ausweisdokument, mit dem man sich innerhalb der Europäischen Union, in einigen Schengen-Mitgliedstaaten (z. B. Island, Norwegen und der Schweiz) und in anderen Staaten, mit denen bilaterale Abkommen geschlossen wurden, ausweisen und bewegen kann (siehe die einzelnen „Länderblätter“ unter www.viaggiaresicuri.it).

Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Kartenformat; er erfüllt nicht nur die gleichen Funktionen wie der Papierausweis, sondern ermöglicht auch den Zugang zu den Online-Diensten der italienischen öffentlichen Verwaltungen.

2) Für wen kann der elektronische Personalausweis ausgestellt werden?

Das italienische Konsulat in Freiburg kann Personalausweise nur an italienische Staatsangehörige ausstellen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in ihrem Konsularbezirk haben, die im Konsularregister eingetragen sind und deren Personalien bereits im Register A.I.R.E. (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) des Innenministeriums aufgeführt sind.

Der CIE wird denjenigen ausgestellt, die nicht im Besitz eines anderen gültigen Personalausweises sind, deren Personalausweis demnächst abläuft (ab 6 Monaten vor Ablauf des Gültigkeitsdatums) oder bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des vorherigen Personalausweises. AIRE-Registrierte, die einen noch gültigen Papierausweis besitzen, können diesen ebenfalls beantragen.

Diejenigen, die nicht bei A.I.R.E. registriert sind, müssen zunächst ihre zivilrechtliche Registrierung über das FAST IT-Portal regeln und warten, bis sie von der zuständigen italienischen Gemeinde in dieses Register eingetragen werden (für Bürger, die nicht bei A.I.R.E. registriert sind, bleibt die Zuständigkeit für die Ausstellung des Personalausweises bei der Wohnsitzgemeinde), bevor sie einen Antrag stellen können.

Für die Eintragung in die A.I.R.E.-Datenbank ist es für im Ausland geborene italienische Staatsbürger unabdingbar, dass die Geburtsurkunde bereits in den Personenstandsregistern der Bezugsgemeinde umgeschrieben wurde.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz geändert haben (gegenüber der Adresse, die Sie dem Konsulat mitgeteilt haben), müssen Sie die Adressänderung über das Portal FAST IT beantragen. Außerdem ist es für den Erhalt der CIE unerlässlich, eine von der Agenzia delle Entrate validierte Steuernummer zu besitzen. Wenn der Staatsangehörige nicht im Besitz einer Steuernummer ist oder diese nicht validiert wurde, wird das Konsulat diese über die Agenzia delle Entrate anfordern.

3) Ist es möglich, ein CIE zu beantragen, indem man sich direkt beim Konsulat vorstellt?

Nein, das ist nicht möglich. Die CIE wird ausschließlich nach Terminvereinbarung beantragt, und zwar nach dem unten angegebenen Verfahren. Wer ohne Termin direkt im Konsulat vorstellig wird, erhält die CIE nicht.

4) Wie kann ich einen elektronischen Personalausweis (CIE) beantragen?

Der elektronische Personalausweis darf nur über die Plattform „Prenot@Mi“ beantragt werden.

Landsleute, die aus objektiven und außergewöhnlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Computersystem „Prenot@Mi“ zu nutzen, werden gebeten, sich telefonisch an die Telefonzentrale des Konsulats und an das Personalausweisbüro zu wenden, um Hilfe bei der Buchung eines Termins zu erhalten. Sie werden auch daran erinnert, dass der Termin von einem Freund, Verwandten usw. wahrgenommen werden kann. Auch die Schalter der Patronate und Komitees können bei der Buchung eines Termins für die Ausstellung des CIE behilflich sein

5) Wie kann ich einen Termin auf der Plattform Prenot@mi vereinbaren?

Wenn Sie bereits als Benutzer auf der Plattform Booking on line registriert sind, müssen Sie auf das Feld „bereits registrierter Benutzer-Login“ klicken und Ihre Anmeldedaten eingeben:

Benutzername: Ihre E-Mail-Adresse

Passwort: das von Ihnen bei der Registrierung eingegebene Passwort

Er/sie wird dann auf die Seite der aktivierten Dienste zugreifen, den Dienst „Identitätskarte“ auswählen und die Seite mit den Daten der Person ausfüllen, die die Karte erhalten soll (der sogenannte „Antragsteller“). Wenn es also um die Erneuerung eines Kinderausweises geht, müssen die Daten des Kindes in die Termindaten eingegeben werden, auch wenn die Person, die den Termin bucht, ein Elternteil ist.

Sie können dann auf den Terminkalender zugreifen und einen Termin aus den verfügbaren Terminen auswählen.

Wenn Sie bereits auf der früheren Plattform Booking Online registriert waren, müssen Sie sich unbedingt auf der neuen Plattform Prenot@mi registrieren, um mit der Buchung eines Termins fortzufahren.

Ein neuer Nutzer muss sich zunächst auf dem Portal registrieren, indem er auf „Registrierung neuer Nutzer“ klickt. Nach Abschluss der Registrierung muss er sich erneut in das Buchungssystem einloggen und kann nach Eingabe seiner Anmeldedaten auf die Seite mit den Dienstleistungen zugreifen und wie oben beschrieben vorgehen.

Vom Zeitpunkt des Antrags bis zum Termin vergehen mindestens fünfzehn Tage, die notwendig sind, damit die Konsularabteilung Ihre persönlichen Daten überprüfen, eventuelle Abweichungen zwischen den Daten in der Konsulatsdatei und denen der italienischen Gemeinde beheben und überprüfen kann, ob es keine Gründe gibt, die der Ausstellung des Dokuments entgegenstehen.

ACHTUNG: Sollten sich bei der Überprüfung Anhaltspunkte ergeben, die der Ausstellung des CIE (vorübergehend oder anderweitig) entgegenstehen, wird sich die Konsularabteilung mit dem Staatsangehörigen in Verbindung setzen, um den Termin eventuell zu stornieren.

6) Ist es möglich, einen Termin für eine andere Person zu beantragen?

Ja, das ist möglich. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, ist es jedoch erforderlich, dass bei der Beantragung des Termins die Daten aller Personen, die die CIE erhalten sollen (Antragsteller), angegeben werden. Erscheinen am Schalter Personen, deren Daten bei der Buchung des Termins nicht in das System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht bearbeitet werden.

Bei minderjährigen Kindern kann der Elternteil von seinem Konto aus einen Termin für das Kind beantragen. In diesem Fall muss er in dem Formular, das für den Termin auszufüllen ist, die erste Frage „Der Termin ist für“ mit „mein Kind“ beantworten und dann die Daten des Kindes eintragen und nicht die des Elternteils, der das Formular ausfüllt.

Wenn Sie einen Termin für ein anderes Familienmitglied buchen möchten, können Sie sich mit Ihrem Konto anmelden, im Feld „Der Termin ist für“ „ein anderes Familienmitglied“ auswählen und dann alle Daten des Familienmitglieds (das der Antragsteller sein wird) eingeben.

Das System ermöglicht es Ihnen auch, einen Termin für mehrere Personen zu buchen, d. h. für sich selbst und für andere Personen am selben Tag. In diesem Fall besteht das auszufüllende Formular aus mehreren Teilen (Sie müssen auf dem Bildschirm nach unten scrollen) und Sie müssen für jede Person, die einen Termin zum selben Datum wünscht, ein Datenblatt ausfüllen, d. h. für den ersten Antragsteller und dann für jeden weiteren Antragsteller.

7) Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen, um das CIE zu beantragen?

Am Tag des Termins muss der Antragsteller Folgendes mitbringen

  • Bisheriger Personalausweis (wenn Sie keinen haben, ein anderes Ausweisdokument; wenn Sie kein anderes Dokument haben
    Ausweisdokument, zwei Zeugen); wenn die CIE für einen Minderjährigen beantragt wird, muss auch der begleitende Elternteil ein Ausweisdokument vorlegen.1
  • biometrisches Lichtbild (neueren Datums, frontal, Farbe, Format 35 x 45 mm).
  • Wenn der Antragsteller Kinder unter 18 Jahren hat:
    Achtung neues Verfahren – Pässe und CIE – Zustimmung des anderen Elternteils
    Staatsangehörige, die Eltern von Kindern unter 18 Jahren sind, werden hiermit darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 für die Ausstellung ihres Ausweises (Pass und CIE) gemäß Art. 20 des Gesetzesdekrets 69/2023 nicht mehr die Zustimmung des anderen Elternteils vorgelegt werden muss. Der Antragsteller eines Reisepasses, der minderjährige Kinder hat, muss gemäß Artikel 46 und 47 des Präsidialdekrets 445/2000 in eigener Verantwortung bescheinigen, dass keine Hemmungen bestehen, d.h. dass er nicht anderweitig gerichtlichen Anordnungen unterliegt, die die Ausstellung des Reisepasses verhindern. Wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass sich der Elternteil eines minderjährigen Kindes durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern entziehen könnte, kann der andere Elternteil eine Hemmung der Ausstellung des Reisepasses beantragen.
  • Für die Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige bleibt jedoch die Verpflichtung bestehen, dass die Zustimmung von beiden Elternteilen oder denjenigen, die die elterliche Verantwortung ausüben, unterzeichnet wird.
    Ist der andere Elternteil kein Bürger der Europäischen Union, muss seine Unterschrift auf der eidesstattlichen Erklärung notariell beglaubigt werden: entweder beim Konsulat zum Zeitpunkt des Termins oder bei der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen öffentlichen Stelle oder bei einem Notar. Um die Richtigkeit der vorgelegten Zustimmungserklärung zu überprüfen, ist es erforderlich, dass das Kind bereits im Standesamt eingetragen ist oder dass das Original der Geburtsurkunde, aus der die Mutterschaft und Vaterschaft des Kindes hervorgeht, vorgelegt wird.
  • Bei der Beantragung einer CIE für Minderjährige unter 12 Jahren ist deren Anwesenheit bei dem Termin nicht zwingend erforderlich, jedoch müssen die Eltern ein von den deutschen Behörden beglaubigtes Foto des Kindes mitbringen.
  • Bezahlung: Überweisungsnachweis, nur in Ausnahmefällen kann die Bezahlung am Schalter per EC-Karte oder in bar erfolgen.

Die Kosten für das CIE betragen:

  • 21,95 Euro bei der Erstausstellung oder Erneuerung
  • 27,11 Euro für ein Duplikat des Personalausweises (neuer Personalausweis, der vor Ablauf von 180 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit des vorherigen Personalausweises aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ausgestellt wird)
    NB: Diejenigen, die bereits einen Personalausweis in Papierform besitzen, müssen 21,95 Euro bezahlen, da es sich um eine Erstausstellung eines CIE und nicht um ein Duplikat handelt.

Ist der Antragsteller aufgrund eines Diebstahls oder Verlusts nicht mehr im Besitz des vorherigen Dokuments, muss er bei der Vorsprache das Formular für die Diebstahls- oder Verlustmeldung vorlegen, zusammen mit der Anzeige bei den deutschen Behörden (Polizei oder Fundbüro der Gemeinde), die auch online erfolgen kann („Internetwache“; jedes Bundesland hat seine eigene Website; die Quittung wird einige Tage später per Post zugestellt).

Ein verlorenes oder gestohlenes Dokument kann auch beim Konsulat gemeldet werden, aber in diesem Fall müssen Sie die Nummer Ihres verlorenen oder gestohlenen Dokuments mit dem Ausstellungsdatum haben.

8) Welche Vorgänge werden am Tag des Termins durchgeführt?

Am Tag des Termins nimmt der Konsularbeamte die unter dem vorigen Punkt genannten Unterlagen entgegen, führt die Identitäts- und Lichtbildprüfung durch und nimmt Fingerabdrücke und Unterschriften ab (außer bei Minderjährigen unter 12 Jahren).

Für Minderjährige unter 12 Jahren ist eine Identifizierung durch den Beamten erforderlich. Dies ist persönlich möglich oder anhand eines alten Dokuments oder eines von den örtlichen Behörden beglaubigten Fotos.

 

9) Wie erhalte ich den elektronischen Personalausweis?

Der CIE wird vom Innenministerium ausgestellt und von der Staatsdruckerei (Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato) hergestellt. Diese schickt ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnadresse (oder Anschrift). Außer in Sonderfällen sollte der CIE innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag des Termins auf dem Postweg eintreffen (das Einschreiben kann über den Tracking-Code selbst online verfolgt werden).

Bei Nichtzustellung wird die Sendung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei der Post für weitere Zustellversuche an das Konsulat zurückgeschickt.

10) Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Die Gültigkeitsdauer eines Personalausweises variiert je nach Alter des Inhabers und beträgt:

• 3 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 0 und 3 Jahre;

• 5 Jahre für Minderjährige im Alter zwischen 3 Jahren und dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre);

• 10 Jahre ab einem Alter von 18 Jahren.

11) Ist es möglich, meinen Personalausweis zu ändern?

Nein. Der Personalausweis ist ein Identitätsdokument und kein Aufenthalts- oder Personenstandsdokument. Es ist nicht möglich, die Adresse auf dem Ausweis zu ändern. Im Falle einer Adressänderung kann der Landsmann eine Kopie der von den deutschen Behörden ausgestellten Aufenthaltsbescheinigung (Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung) mitbringen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, auf Wunsch und nur dann, wenn man dem Konsulat zuvor über die FAST-IT-Plattform seinen Wohnsitzwechsel innerhalb desselben Konsularbezirks mitgeteilt hat, eine neue Meldebescheinigung mit aktualisierten persönlichen Daten zu beantragen. Da es sich in diesem Fall um ein Duplikat handelt, betragen die Kosten 27,11 €.

12) Können verheiratete Frauen den Nachnamen ihres Mannes angeben?

Nein, das ist nicht möglich. Für eine korrekte Zustellung ist es erforderlich, den Nachnamen des Karteninhabers an der Zustelladresse anzugeben.

13) Ist der Papierpersonalausweis in Deutschland noch gültig?

Ja, Ihr gültiger Papierausweis ist in Deutschland noch bis zu seinem natürlichen Ablaufdatum voll gültig, wie es in der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 festgelegt ist (weitere Informationen finden Sie hier).
Wenn Sie bereits einen gültigen Personalausweis in Papierform besitzen, bitten wir Sie daher, noch keine Termine im System für die Ausstellung von CIE zu buchen, damit sich unsere Ämter um dringendere Fälle kümmern können, z. B. für Personen ohne gültigen Personalausweis.

***Bitte vergewissern Sie sich vor Ihrem Termin, dass Sie die oben angegebene Gebühr für die CIE-Ausstellung entrichtet haben.

 

Kontaktinformationen des Personalausweisamtes:

Tel. 0761 – 38661-42/49

Fax: 0761 38661 61

E-Mail: ci_confrib@esteri.it

PEC: con.friburgo.pass@cert.esteri.it