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Staatsangehörigkeit

Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem italienischen Staatsbürger (a 5 Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992)

 

Voraussetzungen

  • 3 Jahre gültige Ehe (1½ Jahre mit minderjährigen Kindern);
  • Keine strafrechtlichen Verurteilungen;
  • SPRACHZERTIFIKAT STUFE B1.

! ACHTUNG ! Neues Antragsverfahren für den Erwerb der Staatsangehörigkeit –> Merkblatt

Vergewissern Sie sich, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen haben, die unten aufgeführt sind:

  • Auszug aus der Geburtsurkunde des Antragstellers, ausgestellt vom Herkunftsland, mit allen Angaben, mit italienischer Übersetzung und beglaubigt;
  • Meldebestätigung der Familie, ausgestellt von der Gemeinde des derzeitigen Wohnsitzes;
  • Strafregisterbescheinigung, ausgestellt vom Herkunftsland des Antragstellers und von jedem Land, in dem sich der Antragsteller seit seinem 14. Lebensjahr aufgehalten hat. Die Bescheinigungen müssen im Original, mit einer italienischen Übersetzung und beglaubigt sein;
  • Strafregisterbescheinigung (Führungszeugnis), die bei der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers zu beantragen ist, zusammen mit einer italienischen Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde (siehe Liste der Übersetzer im Abschnitt Formulare und Datenbanken);
  • Staatsangehörigkeitsbescheinigung des Ehepartners (ausgestellt vom Konsulat);
  • Familienstand (wird vom Konsulat ausgestellt);
  • Reisepass (gültig und Fotokopie der Seite mit dem Foto und den persönlichen Daten des Antragstellers);
  • Nachweis ausreichender Kenntnisse der italienischen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. (Klicken Sie hier, um die auf der Website des Italienischen Kulturinstituts in Stuttgart verfügbaren Sprachkurse zu besuchen
  • Kopie der Banküberweisung von 250 € zugunsten von:

 

MINISTERO DELL’INTERNO D.L.C.I. – CITTADINANZA –

Codice IBAN – IT54D0760103200000000809020

Codice BIC/SWIFT – BPPIITRRXXX

Iure Sanguinis

Bezüglich der Formalitäten für die Anerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft iure sanguinis (Wiederaufbau) wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Konsulat und konsultieren Sie das entsprechende Informationsblatt.

ANTRAG AUF ANERKENNUNG DER ITALIENISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT IURE SANGUINIS

ANTRAGSFORMULAR FÜR DIE ANERKENNUNG DER ITALIENISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT IURE SANGUINIS

STAMMBAUM FÜR DIE WIEDERHERSTELLUNG DER STAATSBÜRGERSCHAFT

 

 

NÜTZLICHE KONTAKTE

Telefon: 0761 38661 – 48

E-Mail: statocivile.friburgo@esteri.it

Tel. 0761 38661 47

Tel. 0761 38661 54

E-Mail: statocivile.friburgo@esteri.it