Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Absonderungs- und Nachweispflicht für Einreisende.
Achtung: Deutschland stuft Italien derzeit nicht als Risikogebiet ein. Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschland ausschließlich in Italien aufgehalten hat, unterliegt somit gemäß der 5. Änderungsverordnung der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 25. Mai 2022 keiner Verpflichtung mehr (auch die Nachweispflicht ist enfallen). Weiterführende Informationen, können über die Internetauftritte des Bundesgesundheitsministeriums und des Auswärtigen Amts aufgerufen werden.