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Verlängerung der Gültigkeit von Ausweis- und Identitätsdokumente

Im Sinne des Dekretes Nr. 34, Art. 157 vom 19. Mai 2020 wird hiermit bekanntgegeben, dass die Gültigkeit aller von öffentlichen italienischen Verwaltungen ausgestellter Ausweis- und Identitätsdokumente, einschließlich der Pässe und Personalausweise, die bereits abgelaufen sind oder nach dem Inkrafttreten des Gesetzesdekrets (17.03.2020) ablaufen, bis zum 31. Dezember 2020 verlängert wurde.

Im Hinblick auf Grenzübertritte bleibt die Gültigkeit der oben genannten Dokumente aber auf das im jeweiligen Dokument angegebene Ablaufdatum beschränkt und gilt folglich NICHT als verlängert.

Die Dokumente, deren Gültigkeiten wie geschildert automatisch als bis zum 31. Dezember 2020 verlängert gelten, können also zu ersonenbezogenen Erkennungs- und Ausweisungszwecken sowie für alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen
Bestimmungen genutzt werden, NICHT jedoch als Reisedokumente.