Diese Website verwendet technische, analytische und Drittanbieter-Cookies.
Indem Sie weiter surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Einstellungen cookies

GREEN PASS – ERLÄUTERUNG

Für Impfungen, die in EU-Ländern durchgeführt werden, ist das Konsulat für die Ausstellung oder Erneuerung des sogenannten „Green Pass“ NICHT zuständig. Hierbei handelt es sich um eine Bescheinigung, die den Impfschutz bestätigt, um bestimmte Aktivitäten in Italien ausüben zu können (z.B. den Besuch von Restaurants, Bars, Hallenkinos, etc.).
Da es sich um eine europäische Zertifizierung handelt, wird der in Deutschland ausgestellte „Green Pass“ auch in Italien anerkannt und der in Italien ausgestellte auch in Deutschland. Landsleute, die sich für den Erhalt eines „Green Pass“ interessieren, werden daher gebeten, sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in ihrer Wohngemeinde zu wenden (z.B. Apotheken und Hausärzte).