Diese Website verwendet technische, analytische und Drittanbieter-Cookies.
Indem Sie weiter surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Einstellungen cookies

PERSONALAUSWEISE IN PAPIERFORM GÜLTIG BIS ZUM ABLAUFDATUM

Hiermit wird darauf hingewiesen, dass von italienischen Behörden ausgestellte und noch nicht abgelaufene Personalausweise in Papierform ihre Gültigkeit bis zum natürlichen Ablaufdatum behalten, auch wenn sie sukzessive durch elektronische Personalausweise im Scheckkartenformat ersetzt werden.

Die Anerkennung der Gültigkeit wird von der EU-Verordnung 2019/1157 des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rats vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern geregelt; laut dieser Verordnung behalten die Ausweise, die nicht über einen maschinenlesbaren  ereich (machine-readable zone – MRZ) verfügen, ihre Gültigkeit bis zum
Ablaufdatum oder bis mindestens zum 3. August 2026, falls dieses Datum früher liegen sollte. Eine entsprechende Bescheinigung im PDF-Format kann hier heruntergeladen werden.