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PARLAMENTSWAHLEN 2022 – AUSSTELLUNG VON DUPLIKATEN

Wahlberechtigte, die den Umschlag mit den Briefwahlunterlagen für die italienischen Parlamentswahlen noch nicht an ihrer Wohnsitzadresse erhalten haben, können bei der Konsularabteilung dieser Botschaft AB SONNTAG, 11. SEPTEMBER 2022 ein DUPLIKAT anfordern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats kann persönlich in der Konsularabteilung gestellt werden oder per Post, per E-Mail an elettorale.friburgo@esteri.it oder per zertifizierter E-Mail an cons.friburgo@cert.esteri.it geschickt werden.

Dem Antrag, der mit der hier verfügbaren Mustervorlage erstellt werden kann, muss ein gültiges Ausweisdokument beigefügt werden.

Wahlberechtigte, die ein Duplikat der Wahlunterlagen beantragen, müssen erklären, dass sie sich der strafrechtlichen Verantwortung im Falle einer doppelten Stimmabgabe gemäß Art. 18, Abs. 2 des Gesetzes Nr. 459/2001 bewusst sind. Dieser besagt Folgendes: „Derjenige, der im Falle der Wahlen der Kammern und der Volksabstimmungen seine Stimme sowohl per Brief als auch am Wahlbezirk des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Italien abgibt, bzw. seine Stimme mehrmals per Briefwahl abgibt, wird mit Haft von ein bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 52 bis 258 Euro bestraft“.

Nach entsprechender Prüfung übermittelt die Konsularabteilung den Antragstellern die für die Ausstellung des Duplikats erforderlichen Informationen. Das Duplikat kann an die Wohnsitzadresse des antragstellenden Wahlberechtigten geschickt werden (sofern genügend Zeit für den Erhalt des Umschlags bleibt) oder persönlich während der Öffnungszeiten des Konsulats ausgehändigt werden. Diese sind:

 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:15 Uhr, Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Ausschließlich für die Ausgabe von Duplikaten der Wahlunterlagen öffnet die Konsularabteilung dieser Botschaft auch zu folgenden außerordentlichen Zeiten:

Samstag, 17. und Sonntag, 18. September von 10:30 bis 12:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die vorfrankierten Umschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln bis spätestens Donnerstag, den 22. September 2022, 16.00 Uhr bei der Konsularabteilung eingehen müssen.