Diese Website verwendet technische, analytische und Drittanbieter-Cookies.
Indem Sie weiter surfen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Einstellungen cookies

Pflicht zur Meldung von Wahlveranstaltungen

Das Auswärtige Amt hat alle in Deutschland akkreditierten Auslandsvertretungen darüber informiert, dass für die Organisation von öffentlichen Veranstaltungen mit Wahlcharakter, die im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden und die Teilnahme ausländischer politischer Stellen (einschließlich derjenigen der EU-Mitgliedstaaten und somit auch Italiens) vorsehen, mindestens 10 Tage im Voraus eine Sondergenehmigung beim Auswärtigen Amt über das örtlich zuständige Konsulat selbst beantragt werden muss. Die italienischen Konsularbüros in Deutschland stehen für weitere Auskünfte zur Verfügung.