Staatsangehörigkeit durch Eheschließung und Abstammung
I. Erwerb der Staatsangehörigkeit wegen Eheschließung
EINBÜRGERUNG VON EHEGATTEN ITALIENISCHER STAATSANGEHÖRIGER
Nach Art. 5 des Gesetzes 91/1992 kann der ausländische und im Ausland ansässige Ehegatte eines italienischen Staatsangehörigen drei Jahre nach der Eheschließung oder drei Jahre, nachdem letzterer die italienische Staatsangehörigkeit erworben hat, seine Einbürgerung in Italien beantragen. Haben die Ehegatten leibliche oder adoptierte Kinder so halbiert sich diese Frist auf 18 Monate.
ANTRAGSTELLUNG
Der Einbürgerungsantrag muss vom Antragsteller direkt über eine Internetplattform des italienischen Innenministeriums gestellt werden.
Um Schwierigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden, wird empfohlen, sich an cittadinanza.friburgo@esteri.it zu wenden, um vorab zu prüfen, ob alle benötigten Unterlagen vorliegen.
Der Antragsteller muss:
A) – sich auf dem Internetportal https://cittadinanza.dlci.interno.it registrieren
B) – den Antrag mit Hilfe des erhaltenen Zugangscodes ausfüllen.
(Hinweis: Im Registrierungsformular müssen NAME, VORNAME und GEBURTSDATUM so angegeben werden wie in der Geburtsurkunde. Bitte achten Sie darauf, dass die Personendaten auf allen Dokumenten übereinstimmen und dass die Geburtsgemeinde richtig angegeben ist);
C) – den Antrag (Formular AE) in elektronischer Form übermitteln, wobei folgende Unterlagen (vollständig mit allen zum Dokument gehörenden Seiten) eingescannt beizufügen sind
(auf der Internetseite des Innenministeriums finden Sie eine Nutzeranleitung zum System der digitalen Datenübermittlung “Sistema inoltro telematico”).
VORZULEGENDE UNTERLAGEN:
1) Geburtsurkunde des Antragstellers:
Mit allen Angaben zur Person (Vornamen und Namen der Eltern) als internationales Formular oder Geburtsurkunde in Originalsprache, ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes und gemäß Haager Übereinkommen von 1961 mit Apostille legalisiert. Bei einem nicht dem Haager Übereinkommen angehörenden Land muss die Unterschrift des Beamten, der die Urkunde unterzeichnet hat, von der für das Gebiet zuständigen italienischen Vertretung legalisiert sein. Die Urkunde muss von der diplomatisch-konsularischen Vertretung in dem Land, in dem sie ausgestellt wurde, oder von einem beeidigten Übersetzer, dessen Unterschrift von der genannten, für das Gebiet zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung legalisiert ist, in die italienische Sprache übersetzt worden sein. Auskunft zur Legalisation erteilt das italienische Konsulat, hier klicken, um auf die Seite der vereidigten Übersetzer zu gelangen.
2) Erweiterte Meldebescheinigung des Einbürgerungsbewerbers mit allen Angaben: Name, Staatsangehörigkeit, Personenstand (verheiratet), einzelne Familienmitglieder (Ehepartner und eventuelle Kinder), genaue Wohnadresse und seit wann diese besteht. Sie muss übersetzt und legalisiert sein.
3) Auszug aus dem Strafregister des Heimatlandes und aller Länder, in denen der Antragsteller ab dem Alter von 14 Jahren wohnhaft war. Diese Unterlagen müssen wie unter Punkt 1) beschrieben legalisiert und übersetzt sein. Auskunft zur Legalisation erteilt das italienische Konsulat. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auszug aus dem Strafregister bei den zuständigen Behörden jedes Landes beantragt werden muss.
4) Das Führungszeugnis muss beim Einwohnermeldeamt des deutschen Wohnortes beantragt werden. Es muss übersetzt und legalisiert sein.
5) Ital. Staatsangehörigkeitsnachweis des Ehegatten (–>vom Konsulat ausgestellt);
6) Auszug aus dem Eheschließungsregister (–>vom Konsulat ausgestellt);
7) Kopie des gültigen Reisepasses des Antragstellers, Kopie der Seite mit Foto und pers. Angaben;
8) Bescheinigung über den Besitz angemessener Kenntnisse der italienischen Sprache, d.h. mindestens Stufe B1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen (Art 9.1 des Gesetzes 91/92). Hier klicken, um auf die Website des Ital. Kulturinstituts Stuttgart zu gelangen und Information zu Sprachkursen zu bekommen;
9) Beleg der Banküberweisung von 250,00 EUR auf das folgende Postgirokonto:
Ministero dell’Interno – DLCI – Cittadinanza
IBAN: IT54D0760103200000000809020 BIC/SWIFT: BPPIITRRXXX.
II. Staatsangehörigkeit durch Abstammung:
Was die Beantragung der Anerkennung des Besitzes der ital. Staatsangehörigkeit durch Abstammung („iure sanguinis“) von einem ital. Vorfahren anbelangt, wird gebeten, mit dem Konsulat per Mail (statocivile.friburgo@esteri.it) Kontakt aufzunehmen, um diesbezüglich Informationen zu erhalten.
Kontakte:
Tel. 0761 38661-47
Tel. 0761 38661-54