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PARLAMENTSWAHLEN 2022

PARLAMENTSWAHLEN 2022: AUSSTELLUNG VON DUPLIKATEN

Wahlberechtigte, die den Umschlag mit den Briefwahlunterlagen für die italienischen Parlamentswahlen noch nicht an ihrer Wohnsitzadresse erhalten haben, können bei der Konsularabteilung dieser Botschaft AB SONNTAG, 11. SEPTEMBER 2022 ein DUPLIKAT anfordern.

Der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats kann persönlich in der Konsularabteilung gestellt werden oder per Post, per E-Mail an elettorale.friburgo@esteri.it oder per zertifizierter E-Mail an cons.friburgo@cert.esteri.it geschickt werden.

Dem Antrag, der mit der hier verfügbaren Mustervorlage erstellt werden kann, muss ein gültiges Ausweisdokument beigefügt werden.

Wahlberechtigte, die ein Duplikat der Wahlunterlagen beantragen, müssen erklären, dass sie sich der strafrechtlichen Verantwortung im Falle einer doppelten Stimmabgabe gemäß Art. 18, Abs. 2 des Gesetzes Nr. 459/2001 bewusst sind. Dieser besagt Folgendes: „Derjenige, der im Falle der Wahlen der Kammern und der Volksabstimmungen seine Stimme sowohl per Brief als auch am Wahlbezirk des letzten gemeldeten Wohnsitzes in Italien abgibt, bzw. seine Stimme mehrmals per Briefwahl abgibt, wird mit Haft von ein bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 52 bis 258 Euro bestraft“.

Nach entsprechender Prüfung übermittelt die Konsularabteilung den Antragstellern die für die Ausstellung des Duplikats erforderlichen Informationen. Das Duplikat kann an die Wohnsitzadresse des antragstellenden Wahlberechtigten geschickt werden (sofern genügend Zeit für den Erhalt des Umschlags bleibt) oder persönlich während der Öffnungszeiten des Konsulats ausgehändigt werden. Diese sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09:00 bis 12:15 Uhr, Montag und Mittwoch von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Ausschließlich für die Ausgabe von Duplikaten der Wahlunterlagen öffnet die Konsularabteilung dieser Botschaft auch zu folgenden außerordentlichen Zeiten:

Samstag, 17. und Sonntag, 18. September von 10:30 bis 12:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die vorfrankierten Umschläge mit den ausgefüllten Stimmzetteln bis spätestens Donnerstag, den 22. September 2022, 16.00 Uhr bei der Konsularabteilung eingehen müssen.


Mit dem Präsidialerlass Nr. 96 vom 21. Juli 2022 hat der Präsident der Republik die Kammern aufgelöst. Mit dem Präsidialerlass Nr. 97 vom selben Tag wurde der Termin für die Wahlen zur Abgeordnetenkammer und zum Senat der Republik auf den 25. September 2022 festgelegt. Italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland wählen die Kandidaten des Auslandswahlkreises.

Es wird darauf hingewiesen, dass WÄHLEN ein von der italienischen Verfassung geschütztes RECHT ist. Gemäß Gesetz Nr. 459 vom 27. Dezember 2001 wählen im Ausland lebende und in die Wählerverzeichnisse des Auslandswahlkreises eingetragene Italiener/innen AUF DEM POSTWEGE. Zu diesem Zwecke werden ihnen die Wahlunterlagen an ihre Wohnsitzadresse gesendet. Daher sollte jeder prüfen, ob er mit den richtigen Angaben zum Personenstand und zur Anschrift beim zuständigen Konsulat ordnungsgemäß gemeldet ist und dafür vorzugsweise das Portal für konsularische Dienstleistungen Fast IT nutzen.

DRINGEND: Option für die Stimmabgabe in Italien (Frist: 31.07.2022)

Gemäß Artikel 4 des genannten Gesetzes können italienische Wähler mit Wohnsitz im Ausland, die im AIRE registriert sind, ihr Wahlrecht in Italien ausüben, indem sie die diplomatische oder konsularische Vertretung in ihrem Konsularbezirk schriftlich benachrichtigen. Die Vorschrift sieht außerdem vor, dass der Wähler sein Wahlrecht bis zum zehnten Tag nach der Anberaumung der Wahlen, d. h. spätestens bis zum 31.07.2022, ausüben kann.

Formular für die Stimmabgabe in Italien für Wahlberechtigte mit Wohnsitz im Ausland (auf Italienisch)

Weiterführende Informationen:

Für allgemeine Informationen (auf Englisch) HIER klicken.

Praktischer Leitfaden