Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Konsularische Dienstleistungen und Visa

Die konsularischen Dienstleistungen werden nach den Grundsätzen der Gleichheit, Unparteilichkeit, Effizienz und Transparenz erbracht.

Landsleute, die Eltern von minderjährigen Kindern sind, werden darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 gemäß dem Gesetzesdekret 69/2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung von Ausweispapieren (Reisepass und CIE) nicht mehr erforderlich ist.

Für die Ausstellung von Dokumenten für Minderjährige ist jedoch weiterhin die Unterschrift beider Elternteile oder derjenigen, die die elterliche Verantwortung ausüben, erforderlich.

Für die Beantragung eines Termins für die Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises ist ausschließlich die Plattform Prenot@Mi zu verwenden.

In Fällen absoluter und dokumentierter Dringlichkeit (Notwendigkeit der Reise aus schwerwiegenden, nachgewiesenen familiären oder gesundheitlichen Gründen oder aus unvorhersehbaren geschäftlichen Gründen) werden die Einwohner des Konsularbezirks gebeten
1. Einen Termin über das Portal Prenot@mi zu buchen
2. Per E-Mail das Datum des gebuchten Termins mitzuteilen und dessen Vorverlegung zu beantragen, wobei die Gründe für die Dringlichkeit anzugeben sind, die durch Beifügung der entsprechenden Unterlagen an dieselbe E-Mail zu dokumentieren sind.

Das Merkmal der „Dringlichkeit“ wird vom Leiter des Amtes beurteilt und die Entscheidung wird dem Antragsteller per E-Mail mitgeteilt. Die Ausstellung des Passes unterliegt in diesem Fall zusätzlich zu den Kosten des Passes der Zahlung der Dringlichkeitsgebühr in Höhe von 50,00 € (Art. 74 der Konsulartariftabelle im Anhang des Gesetzesdekrets Nr. 71 vom 3. Februar 2011, zuletzt aktualisiert durch das Gesetzesdekret Nr. 221 vom 29. Oktober 2016).

Es wird darauf hingewiesen, dass über das Prenot@mi-Portal ausschließlich Termine für Personalausweise (CIE) und Reisepässe vereinbart werden können.

Für alle anderen Anfragen wenden Sie sich bitte an die Telefonzentrale oder das zuständige Büro. Falls Ihre Anfrage bei einem nicht zuständigen Büro eingeht, wird diese an das zuständige Büro weitergeleitet.

Bitte beachten Sie, dass jedes Büro über eine direkte Telefonnummer und eine direkte E-Mail-Adresse verfügt.

Anträge auf Einschreibung in AIRE (Anagrafe dei cittadini italiani residenti all’estero) und Mitteilungen über Adressänderungen und Versetzungen in einen anderen Konsularbezirk (Personen, die bereits im Konsularbezirk London, Köln, Paris oder Buoenos Aires eingeschrieben sind und nach Berlin umziehen und umgekehrt) müssen über das Portal Fast It eingereicht werden, indem das entsprechende Formular ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen beigefügt werden, oder ausnahmsweise per Post unter Angabe der entsprechenden Gründe.
Das Fast-It-Portal ist in folgenden Sprachen verfügbar: Italienisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Portugiesisch.

Alle Landsleute, auch diejenigen, die bereits im konsularischen Standesamt registriert sind, sind eingeladen, sich im Fast It-Portal zu registrieren.

Anträge auf Erteilung der Staatsangehörigkeit durch Heirat müssen direkt auf der elektronischen Plattform des Innenministeriums gestellt werden, wobei die Anweisungen auf der Seite Staatsangehörigkeit durch Heirat zu beachten sind.