Nach Inkrafttreten des Interministeriellen Dekrets vom 23. September 2025 „FESTLEGUNG DES BETRAGES DER VON DEN ANTRAGSTELLERN DES ELEKTRONISCHEN REISEPASSES ZU TRAGENDEN KOSTEN SOWIE DER ENTSPRECHENDEN EINZUGSMODALITÄTEN“ müssen italienische Staatsangehörige, die ab dem kommenden 1. Dezember die Ausstellung eines elektronischen Reisepasses beantragen, einen Betrag von 116,20 € entrichten.
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