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Italienische Steuernummer

***WICHTIG: DIE STEUERNUMMER KANN VON DIESEM KONSULAT NUR FÜR PERSONEN MIT WOHNSITZ IN DIESEM BEZIRK AUSGESTELLT WERDEN***.
Bitte beachten Sie, dass die Steuernummer automatisch auf der ELEKTRONISCHEN IDENTITÄTSKARTE angezeigt wird.
Ab dem 15. Juli 2024 können Italienische Staatsbürger, die im AIRE-Register dieses Konsulats eingetragen sind, die Bescheinigung über die Zuteilung der Steuernummer direkt über das Portal Fast It herunterladen.

Wie?

  • Melden Sie sich im Portal Fast It auf der Webseite dieses Konsulats an;
  • Klicken Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ und dann auf „Attribuzione Codice Fiscale“;
  • Bestätigen Sie die Daten und starten Sie die Anfrage;
  • Laden Sie die Bescheinigung über die Zuteilung der Steuernummer herunter.

 

Wenn Sie die Bescheinigung über die Zuteilung der Steuernummer nicht herunterladen können:

 

  • Registrieren Sie sich im Portal Fast It oder melden Sie sich an, falls Sie bereits ein aktives Konto haben;
  • Fordern Sie die „Online-Verknüpfung“ an, indem Sie auf „Anagrafe Consolare e AIRE“ und dann auf „Visualizzare la propria scheda anagrafica“ klicken;
  • Innerhalb weniger Tage erhalten Sie eine Bestätigungsnachricht über die erfolgreiche Verknüpfung in Ihrem Postfach;
  • Melden Sie sich erneut im Portal an und laden Sie die Bescheinigung herunter.

 

Beantragung einer Steuernummer

Der Steuercode kann per E-Mail an friburgo.codicefiscale@esteri.it angefordert werden.

Nur diejenigen, die die Plastikkarte zu Hause erhalten möchten, müssen ihren Antrag auf dem Postweg stellen und dem Antrag eine Briefmarke im Wert von 0,95 € beifügen.

Um die Steuernummer zu beantragen, muss das Formular ausgefüllt und zusammen mit einer Kopie des Ausweises (Personalausweis oder Reisepass), aus dem die aktuelle Wohnanschrift hervorgeht, an das Konsulat geschickt werden.

Bitte geben Sie auf dem Formular an, ob Sie nur die Steuernummer beantragen (Antrag per Post) oder ob Sie auch die Plastikkarte erhalten möchten (Antrag per Post). Die Karte wird nicht vom Konsulat ausgestellt, sondern trifft spätestens sechs Wochen nach der Beantragung beim Finanzamt ein.

Bitte geben Sie auf dem Antrag immer eine gültige E-Mail-Adresse an, da die Bescheinigung über die Zuteilung der Steuernummer nur per E-Mail im PDF-Format versandt wird.

 

AUSLÄNDISCHE STAATSBÜRGER, DIE NICHT IN ITALIEN WOHNHAFT SIND

Ein ausländischer Staatsbürger, der nicht in Italien ansässig ist, muss eine Person speziell bevollmächtigen, das Antragsformular für die Steuernummer (Codice Fiscale) direkt bei den Büros der Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde) in Italien einzureichen, gemäß Artikel 1 des Dekrets vom 17. Mai 2001, Nr. 281.
Die Adressen der Büros der Agenzia delle Entrate sind auf der Website www.agenziaentrate.it zu finden.

Ein ausländischer Staatsbürger kann die Steuernummer beim zuständigen italienischen Konsulat in seinem Wohnsitzland nur in den Fällen beantragen, in denen die Steuernummer für Online-Verfahren erforderlich ist und/oder wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, eine bevollmächtigte Person mit der Beantragung bei der Agenzia delle Entrate zu beauftragen.
In diesen Fällen leitet das Konsulat den Antrag an die Agenzia delle Entrate in Italien weiter.
Der Antrag auf eine Steuernummer muss mit dem Formular gestellt werden und ist zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments sowie einer Begründung für den Antrag einzureichen.

Ausländische Staatsbürger, die eine Steuernummer für den Kauf von Immobilien oder andere geschäftliche/finanzielle Aktivitäten in Italien benötigen, können einen Vertreter bevollmächtigen, die Steuernummer in ihrem Namen bei der Agenzia delle Entrate zu beantragen.

Für Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern, die in Italien wohnen möchten, wird die Steuernummer von folgenden Büros / Behörden vergeben:

  • Sportello Unico per l’Immigrazione (Einheitliche Anlaufstelle für Einwanderung), die in jeder Präfektur vorhanden ist und für die Ausstellung der Einreisegenehmigung für ausländische Staatsbürger zuständig ist, die eine Aufenthaltserlaubnis für abhängige Beschäftigung oder Familienzusammenführung beantragen;
  • Questura (Polizeibehörde), für ausländische Staatsbürger, die andere Arten von Aufenthaltserlaubnissen beantragen.

Staatsbürger aus EU-Ländern, die sich in Italien aufhalten möchten, können die Steuernummer beantragen, indem sie das Formular AA4/8 bei einem örtlichen Büro der Agenzia delle Entrate einreichen. Der Antrag muss begründet sein und von einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) begleitet werden.

Ein ausländischer Staatsbürger, der eine Steuernummer für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Italien benötigt, kann seinen Anwalt bevollmächtigen, die Steuernummer bei einem beliebigen Büro der Agenzia delle Entrate zu beantragen.
Die Adressen der Büros der Agenzia delle Entrate sind auf der Website www.agenziaentrate.it zu finden.

 

STUDIERENDE

Studierende, die eine italienische Steuernummer (Codice fiscale) für die Voranmeldung an der Universität in Italien benötigen, können diese automatisch über das UNIVERSITALY-Portal während des Voranmeldeverfahrens erhalten.

Die Zuteilung der Steuernummer kann wie folgt abgeschlossen werden:

  • Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern: beim Sportello Unico per l’Immigrazione (Einheitliche Anlaufstelle für Einwanderung) oder bei der Questura (Polizeibehörde) bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
  • Für Studierende aus EU-Ländern: bei der Agenzia delle Entrate, indem sie das Formular AA4/8 einreichen.