- Ist es möglich, den Führerschein im Konsulat zu verlängern?
Nein. Die Erneuerung des italienischen Führerscheins für AIRE-Mitglieder ist nur bei den zuständigen deutschen Behörden ihres Wohnsitzes in Deutschland möglich. - Kann ich alternativ die Umschreibung meines Führerscheins beantragen?
Sie können bei den zuständigen deutschen Behörden Ihres Wohnsitzes in Deutschland die Umschreibung Ihres italienischen Führerscheins in einen gleichwertigen deutschen Führerschein beantragen. - Kann ich die Abmeldung meines Fahrzeugs beim Konsulat beantragen?
Nein. Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die Rubrik Kraftfahrzeuge und Führerscheine. - Was sind die Voraussetzungen für eine italienische Rente?
Sie müssen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzeit in Italien gearbeitet und Beiträge gezahlt haben. Invalide Ehegatten und Kinder, die dem Leistungsempfänger gegenüber unterhaltsberechtigt waren, können Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente haben. Bürger, die im Ausland leben, haben keinen Anspruch auf eine italienische Sozialrente. - Kann ich eine Rente beim Konsulat beantragen?
Nein. In diesem Fall müssen Sie sich an die Patronatsinstitute wenden, deren Liste auf der Website des Konsulats (Rubrik Datenbanken) abrufbar ist. - Muss ich meinen Wohnsitz in diesem Bezirk haben, um eine Steuernummer zu erhalten?
Ja. Wenn nicht, müssen Sie sich an das Konsulat wenden, das für Ihr Gebiet zuständig ist. - Muss ich das Konsulat aufsuchen, um die Steuernummer zu erhalten?
Nein, Sie können sie per E-Mail und per Post beantragen, wie auf dieser Website beschrieben. - Ich brauche einen Anwalt, der Italienisch spricht. Was kann ich tun?
Eine Liste mit zweisprachigen Anwälten finden Sie auf der Website des Konsulats (Rubrik Datenbanken). - Ich möchte ein Kind adoptieren und lebe in Deutschland. Was kann ich tun?
Sie müssen sich an das deutsche Jugendamt wenden, das örtlich zuständig ist. Sobald die Entscheidung der deutschen Behörde vorliegt, müssen Sie beim Konsulat einen Antrag auf Umschreibung stellen. - Wird das Konsulat als Arbeitsvermittler tätig?
Nein. Das Konsulat kann keine Vermittlungsdienste auf dem deutschen oder italienischen Arbeitsmarkt anbieten.