In Deutschland
Für italienische Staatsangehörige, die eine Ehe vor einem deutschen Standesbeamten schließen wollen, ist ein vom Konsulat ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.
Das Antragsformular für das Ehefähigkeitszeugnis finden Sie in der Rubrik Formulare;
In Italien
Im Gegensatz zur Eheschließung in Deutschland ist in Italien die Eheschließung in einer Gemeinde (zivile Eheschließung) oder in einer Kirche (konkordierte Eheschließung) möglich.
In jedem Fall muss die Heiratsanzeige 8 Tage lang am konsularischen Anschlagbrett ausgehängt werden.
Umschreibung der Ehe in Italien
Eheschließungen italienischer Staatsangehöriger in diesem Konsularbezirk werden vom deutschen Standesamt an das Konsulat übermittelt. Das Konsulat schickt dann die Urkunden zur Abschrift nach Italien. In jedem Fall ist es ratsam, sich beim Konsulat selbst zu vergewissern, dass die Urkunde eingegangen ist.
Wahl des Nachnamens nach der Heirat
Bitte beachten Sie, dass das italienische Recht im Gegensatz zum deutschen Recht keine Wahl des Nachnamens vorsieht, so dass italienische Staatsangehörige immer ihren Geburtsnachnamen behalten.