Das Zivilstandesamt befasst sich mit der Umschreibung von Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden.
Jedes dieser Verfahren erfordert unterschiedliche Schritte:
Siehe eigene SEITE.
EHESCHLIEßUNG
Siehe auch eigene SEITE
1.) Eheschließung in Deutschland (Merkblatt und Antragsformular)
Vor dem deutschen Standesbeamten ist ein vom Konsulat ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.
2.) Eheschließung in Italien (nur Merkblatt)
Im Gegensatz zur Eheschließung in Deutschland ist für die Eheschließung in Italien eine PUBLIKATION DER EHE erforderlich, die acht Tage lang am Schwarzen Brett des Konsulats ausgehängt und persönlich im Konsulat beantragt werden muss.
EHESCHEIDUNG
Scheidungsurteile müssen der zuständigen italienischen Gemeinde mitgeteilt werden. Die notwendigen Unterlagen sind auf der spezifischen SEITE abrufbar.
Alle Unterlagen können per Post an das Konsulat geschickt werden.
STERBEFALL
Die Sterbeurkunden italienischer Staatsangehöriger, die in diesem Konsularbezirk sterben, werden dem Konsulat automatisch vom deutschen Standesamt übermittelt. Das Konsulat schickt die Dokumente dann zur Umschrift nach Italien.
NÜTZLICHE KONTAKTE
Zivilstandesamt
Telefon: 0761 38661 48 (für Geburten und Staatsangehörigkeit)
Tel: 0761 38661 54 (für Heirat und Scheidungen)
E-Mail: statocivile.friburgo@esteri.it