Anlässlich der Wahlen zur Erneuerung des Europäischen Parlaments, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zwischen Donnerstag, dem 6. und Sonntag, dem 9. Juni 2024 stattfinden, können italienische Wähler, die sich aus Arbeits- oder Studiengründen vorübergehend in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, sowie die bei ihnen lebenden Familienangehörigen in den von den konsularischen Vertretungen eingerichteten Wahllokalen ihre Stimme für die italienischen Abgeordneten abgeben.
Um wahlberechtigt zu sein, müssen Sie bis zum 21. März 2024 einen Antrag stellen, der an den Bürgermeister der Gemeinde gerichtet ist, in der Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, und der bei diesem Konsulat eingereicht werden muss, das ihn dann weiterleitet – vorzugsweise unter Verwendung des unter dem nachstehenden Link verfügbaren Formulars.
Der Antrag (das Formular kann hier heruntergeladen werden) muss eine genaue Angabe der Gründe enthalten, aus denen sich der Staatsangehörige im Konsularbezirk aufhält, d.h. Studium oder Arbeit, und muss von einer Bescheinigung des Arbeitgebers/Instituts oder der Organisation, bei der er studiert, oder von einer Erklärung anstelle einer eidesstattlichen Erklärung (die Erklärung kann hier heruntergeladen werden) gemäßrtikel 47 des Präsidialerlasses 445/2000 begleitet sein, in der die ausgeübte Arbeits- oder Studientätigkeit oder der Status des zusammenlebenden Familienmitglieds angegeben ist.
1. per E-Mail (Übermittlung der eingescannten Datei des unterzeichneten Antrags + Bescheinigung oder Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung + Fotokopie eines Ausweises des Antragstellers) an mail: elettorale.friburgo@esteri.it;
2. per Post an die Adresse Konsulat von Italien Freiburg im Breisgau – (Übermittlung des Antrags + Bescheinigung oder Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung + Fotokopie des Ausweises des Antragstellers) Augustiner Platz 2 79098 Freiburg im Breisgau
3. persönlich in der Konsularabteilung Augustiner Platz 2, 79098 Freiburg im Breisgau, Montag von 9:00 bis 12:15 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Dienstag bis Freitag von 9:00 bis 12:15 Uhr, Mittwoch nur von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Die Frist bis zum 21. März 2024 ist zwingend und kann nicht aufgehoben werden (bei Anträgen, die in Papierform eingereicht werden, wird das Datum des Poststempels, nicht aber das Datum des tatsächlichen Eintreffens des Antrags bei der konsularischen Vertretung berücksichtigt): nach diesem Datum können Anträge NICHT mehr angenommen werden, und Wähler, die sich aus beruflichen oder Studiengründen vorübergehend im Ausland aufhalten, können ihr Wahlrecht nur noch in Italien ausüben (Art. 3, Abs. 6, DL 408/1994).