Bitte beachten Sie, dass die Frist für die Einreichung von Anträgen für Beiträge zu italienischsprachigen Zeitschriften, die im Jahr 2023 im Ausland veröffentlicht und vertrieben werden, am 31. März abläuft.
Die Anträge müssen bei dem für den Sitz des Verlags zuständigen italienischen Konsulat eingereicht werden, und zwar gemäß den Verfahren und Kriterien, die in der Verordnung über Beiträge zur italienischen Presse im Ausland festgelegt sind.
Für weitere Informationen klicken Sie HIER