Für die Registrierung in Italien eines Vormundschaftsurteils müssen die folgenden Dokumente per Post an das Konsulat geschickt werden:
1) Antrag auf Registrierung eines ausländischen Vormundschaftsurteils -> DOWNLOAD HIER
2) Original des Vormundschaftsurteils mit der Vollstreckungsklausel (oder eine beglaubigte Kopie, die von dem Gericht ausgestellt wurde, das das Vormundschaftsurteil erlassen hat)
3) Übersetzung der oben genannten Entscheidung durch einen vereidigten Übersetzer (siehe Liste der vereidigten Übersetzer hier);
4) Zahlung von Euro 24,- (Art. 69 der Konsulargebührenordnung) für die Legalisierung der Unterschrift des vereidigten Übersetzers. Der Betrag ist an dieses Konsulat zu überweisen, und zwar auf das Konto Nr. 065192703
BLZ 68070024 (Deutsche Bank Freiburg)
BIC: DEUTDEDBFRE IBAN:
DE73680700240065192703
ausgestellt auf das Konsulat von Italien. GEBEN SIE IM VERWENDUNGSZWECK DEN NAMEN, DEN VORNAMEN UND DAS GEBURTSDATUM
der Person, für die das Vormundschaftsurteil ausgestellt worden ist, an. Eine Kopie der Zahlung muss den Unterlagen beigefügt werden;
5) Fotokopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) des Vormunds/Erziehungsberechtigten;
6) Fotokopie des Ausweises (Reisepass oder Personalausweis) der Person, für die die Vormundschaftsverfügung ausgestellt wurde.
Konsulat von Italien Freiburg im Breisgau
Amt für Arbeit und Sozialhilfe/Sozialabteilung
Augustinerplatz 2
79098 – Freiburg im Breisgau
Tel. +49 (0)761 3866143
Fax +49 (0)761 3866161