Gleichgeschlechtliche Ehe
1. Umschreibung einer bestehenden ausländischen Maßnahme in Italien
Nach Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen (Dekret des Premierministers Nr. 144 vom 23.07.2016) des Gesetzes Nr. 76/2016 sind italienische Staatsangehörige, die bereits eine Ehe oder Lebenspartnerschaft mit einer Person gleichen Geschlechts im Ausland nach örtlichem Recht geschlossen haben, verpflichtet, die ausländische Maßnahme in Italien umschreiben zu lassen.
Personen, die im Konsularbezirk Freiburg wohnen, können den Antrag auf Umschreibung nach Terminvereinbarung unter statocivile.friburgo@esteri.it stellen.
2. Begründung einer Lebenspartnerschaft auf dem Konsulat
Die oben genannten Übergangsbestimmungen haben es ermöglicht, eine Lebenspartnerschaft auch bei der italienischen Auslandsvertretung zu begründen, die für den Wohnort des bei der AIRE registrierten Bürgers zuständig ist.
Das Verfahren sieht zwei getrennte Zeitpunkte vor, für die die Interessenten einen Termin vereinbart haben müssen: den Antrag auf Begründung und die Feier der Lebenspartnerschaft.
Ein italienischer Staatsbürger, der bei AIRE im Bezirk Freiburg registriert ist, kann die Lebenspartnerschaft beantragen, wobei ein Termin zu vereinbaren ist unter: statocivile.friburgo@esteri.it
Zusammen mit dem Antrag auf Begründung der Lebenspartnerschaft können die Beteiligten etwaige Vereinbarungen über die Wahl des Familiennamens und den Güterstand vorlegen.
DE-FACTO-LEBENSGEMEINSCHAFTEN
Am 5. Juni 2016 ist das neue Gesetz Nr. 76/2016 in Kraft getreten, das auch die faktischen Lebensgemeinschaften regelt. Das neue Institut sieht vor, dass einige der inhärenten Rechte und Befugnisse sich aus der faktischen Tatsache einer dauerhaften Lebensgemeinschaft ableiten, die nicht nur vom Standesamt festgestellt wird (Standesamtserklärung und anschließende Eintragung in eine einzige Standesamtsfamilie), sondern sich im Gegensatz zur bloßen Lebensgemeinschaft durch das Bestehen affektiver Bindungen als Paar auszeichnet.
Die faktische Lebensgemeinschaft muss der für den Wohnsitz zuständigen konsularischen Vertretung gemeldet werden. Italienische Staatsbürger, die bei AIRE im Bezirk Freiburg gemeldet sind, können ihre Lebensgemeinschaft mit dem Formular melden, das auf der Website heruntergeladen werden kann. Ebenso muss jede Änderung der faktischen Lebensgemeinschaft, die nach deren Feststellung eintritt, gemeldet werden. Die Änderung der Anschrift nur eines der Zusammenlebenden hat beispielsweise die Beendigung der faktischen Lebensgemeinschaft zur Folge. Gleiches gilt für die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft zwischen den Lebenspartnern oder zwischen einem Lebenspartner und einer anderen Person oder den Tod eines Lebenspartners.
Die vermögensrechtlichen Aspekte des Zusammenlebens können in einem besonderen Vertrag geregelt werden, der bei einem örtlichen Notariat abzuschließen ist. Der Vertrag sowie jede Änderung oder Beendigung muss der Konsularbehörde durch Vorlage einer beglaubigten Kopie der Urkunde zusammen mit einer von der Konsularbehörde ausgestellten Konformitätserklärung der Urkunde mitgeteilt werden.
ÄNDERUNG DES VORNAMENS UND/ODER DES FAMILIENNAMENS UND WAHL DES NAMENS
Art. 89 und 36 Präsidialdekret 396/2000
Bitte wenden Sie sich an das Zivilstandsamt des Konsulats.
Tel. 0761 38661-48/-54
E-Mail: statocivile.friburgo@esteri.it
ANFECHTUNG DER VATERSCHAFT
Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte diesen Link oder wenden Sie sich direkt an das Konsulat.
Tel. 0761 38661 43
E-Mail: sociale.friburgo@esteri.it