Die Sterbeurkunden italienischer Staatsbürger, die in diesem Konsularbezirk verstorben sind, werden vom deutschen Standesamt an das Konsulat weitergeleitet. Es ist Aufgabe des Konsulats, die Dokumente zur Umschreibung nach Italien zu schicken.
Für die Registrierung des Sterbefalls sind folgende Dokumente erforderlich
– Original der Sterbeurkunde, die nach einem mehrsprachigen internationalen Muster erstellt und vom zuständigen deutschen Standesamt ausgestellt wurde;
– Unterlagen über die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen: Kopie des Personalausweises, des italienischen Reisepasses oder der Bescheinigung der italienischen Staatsangehörigkeit.
In jedem Fall ist es ratsam, sich beim Konsulat selbst zu vergewissern, dass die Urkunde eingegangen ist.