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Häufig gestellte Fragen – Wahlabteilung

Wie können die im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger wählen?

Im Ausland lebende italienische Staatsbürger wählen per Briefwahl bei
politischen Wahlen, nationalen Volksabstimmungen und Wahlen zur Erneuerung des Com.It.Es.
In diesen Fällen erhalten die im A.I.R.E.  registrierten Wähler
vom zuständigen Konsulat die für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen
per Post.

Muss ich im A.I.R.E. -Register eingetragen sein, um wählen zu können?

Ja, man muss im A.I.R.E. – Register gemeldet sein und jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich mitteilen.

Kann ich bei Kommunalwahlen im Ausland wählen?

Nein. Um an den Wahlen zu den Regional-, Provinz- und Gemeinderäten teilzunehmen, müssen sich die im Ausland wohnhaften Bürger
sich nach Italien begeben und in ihrem Wahlbezirk wählen.

Kann ich bei den Europawahlen für Italien stimmen?

Ja. Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament werden
spezielle Wahllokale in den konsularischen Vertretungen eingerichtet.
Es wird jedoch betont, dass italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland die Möglichkeit haben,
vor Ort für die Kandidaten aus ihrem Wohnsitzland zu stimmen. Doppelte Stimmabgabe ist nicht erlaubt.

Kann ich bei den Europawahlen auch per Briefwahl wählen?

Nein. Für die Europawahlen sieht das geltende Recht nur die Möglichkeit vor, in den vom Konsulat eingerichteten Wahllokalen zu wählen.

Was sind die Com.it.es?

Die Com.It.Es. sind Vertretungsorgane der italienischen Gemeinschaft,
die direkt von den im Ausland lebenden italienischen Staatsbürgern in jedem Konsularbezirk gewählt werden und alle Italiener
im Ausland in den Beziehungen zu den diplomatisch-konsularischen Vertretungen repräsentieren.

Wie wählt man die Com.it.es?

Sie wählen per Briefwahl. Anders als bei politischen Wahlen und Volksabstimmungen,
muss der Wähler dem Konsulat im Voraus mitteilen, dass er sein Wahlrecht ausüben möchte.