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Scheidung

Die von deutschen Gerichten ausgesprochenen Scheidungsurteile italienischer Staatsangehöriger müssen in die Eheregister der zuständigen italienischen Gemeinde eingetragen werden.

! ACHTUNG !

Im Gegensatz zu den Heiratsurkunden werden die deutschen Scheidungsurteile nicht an die konsularischen Vertretungen weitergeleitet. Der italienische Staatsbürger muss daher dem Konsulat die unten aufgeführten Unterlagen zukommen lassen. (Gesetz 218/1995 und EG-Verordnung 2201/2003)

I. Für Urteile, die NACH dem 10.03.2001 erlassen wurden:

Original der Bescheinigung auf der Grundlage von Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Europarates, ausgestellt vom zuständigen deutschen Gericht, das das Urteil erlassen hat. Bitte achten Sie darauf, dass auch der Mädchenname angegeben ist!
Original der Erklärung an Eides statt (ausfüllen und unterschreiben) HIER erhältlich;
Fotokopie des Personalausweises, auf dem sowohl das Foto als auch die Unterschrift zu sehen sind;

Bitte senden Sie alle oben genannten Dokumente per Post

II. Für Urteile, die VOR dem 10.03.2001 erlassen wurden:

Vollständiges Urteil im Original oder in beglaubigter Kopie (zu erhalten bei dem Gericht, das die Scheidung ausgesprochen hat). Die Kopie muss unbedingt den Vermerk „res judicata“ (rechtskräftig) zu allen im Urteil aufgezählten Punkten enthalten.

Achtung: Abgekürzte Kopien sind nicht ausreichend;

Offizielle Übersetzung des Urteils durch einen beeidigten Übersetzer, dessen Unterschrift im Konsulat hinterlegt ist. Die Liste der vereidigten Übersetzer kann in der Rubrik „Formulare und Datenbanken“ eingesehen werden. Die Übersetzung muss dem Urteil mit dem Stempel des Übersetzers beigefügt werden.
Für die Legalisierung der Unterschrift des vereidigten Übersetzers wird eine Gebühr von 24,00 Euro erhoben. Der Betrag muss an dieses Konsulat per Banküberweisung (BARZAHLUNG NICHT ANGENOMMEN) an die IBAN DE73680700240065192703 (Deutsche Bank Freiburg), ausgestellt auf das italienische Konsulat, gezahlt werden. BITTE GEBEN SIE IM VERWENDUNGSZWECK IHREN VOR- UND NACHNAMEN SOWIE IHR GEBURTSDATUM AN. Eine Kopie der Zahlung muss den Unterlagen beigefügt werden.
Erklärung anstelle der eidesstattlichen Versicherung, die HIER ausgefüllt und unterschrieben werden kann;
Fotokopie des Ausweises, auf dem sowohl Foto als auch Unterschrift erscheinen

Bitte senden Sie alle oben genannten Dokumente per Post