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Dienstleistungen für den ausländischen Bürger

Am 26. Oktober 1997 trat Italien nach einem schrittweisen Anpassungsprozess an die im Schengener Durchführungsübereinkommen festgelegte gemeinsame Visumpolitik dem Schengener System bei.
Der Verstärkung der gemeinsamen Außengrenze folgte somit die parallele und schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen und damit die Bekräftigung der uneingeschränkten Freizügigkeit auf dem gesamten Hoheitsgebiet aller Unterzeichnerstaaten des Schengener Übereinkommens: die Verwirklichung des so genannten Schengen-Raums.

In Deutschland ist das italienische Generalkonsulat in Frankfurt für die Entgegennahme von Visumanträgen für Italien aus dem gesamten Bundesgebiet zuständig.

Informationen zu MAECI: http://www.esteri.it/mae/it/servizi/stranieri/ingressosoggiornoinitalia/visto_ingresso