Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Informationen – Passabteilung

Das Passamt ist die Stelle, die die Formalitäten im Zusammenhang mit der Ausstellung von Pässen erledigt. Bitte beachten Sie, dass Sie zur Vereinbarung eines Termins das Portal „Prenot@mi“ benutzen müssen

E-Mail: passaporti.friburgo@esteri.it
PEC: con.friburgo.pass@cert.esteri.it

 

! ACHTUNG !
Bitte beachten Sie, dass der Reisepass NUR für italienische Staatsbürger ausgestellt wird, die bei der AIRE dieses Konsulats registriert sind.

Neuankömmlinge, ob aus Italien oder aus einem anderen Konsularbezirk, müssen sich im Voraus bei der AIRE registrieren lassen (für weitere Informationen hier klicken).

Auch Adressänderungen müssen dem Standesamt des Konsulats im Voraus mitgeteilt werden, bevor der Reisepass ausgestellt wird.

Für im Ausland geborene italienische Staatsbürger ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Ausstellung eines Reisepasses die Umschreibung der Geburtsurkunde bei der italienischen Wohnsitzgemeinde oder die AIRE-Registrierung der Mutter oder des italienischen Elternteils.

KOSTEN

Ein Reisepass ist ein Dokument, das gegen Zahlung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Gebühren ausgestellt wird.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses kostet 116,00 €. Der Pass ist in der ganzen Welt gültig (alle von der italienischen Regierung anerkannten Länder).

Der Betrag ist an das Konsulat mit einer der folgenden Zahlungsarten zu entrichten:

1) Banküberweisung (Link)

Bankkonto Nr. 065192703, BLZ 68070024,

IBAN DE73680700240065192703

BIC/SWIFT DEUTDEDBFRE

bei der Deutschen Bank Freiburg, ausgestellt auf das Konsulat von Italien.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck den Vornamen, den Nachnamen und das Geburtsdatum des italienischen Staatsbürgers an, für den das Dokument ausgestellt werden soll. Die oben genannte Überweisung muss mindestens 3 Tage vor der Einreichung des Passantrags bei der konsularischen Vertretung erfolgen und eine Kopie der Zahlung muss den Unterlagen beigefügt werden (Beispiel).

2) Nur wenn die Zahlung per Banküberweisung nicht möglich ist, ist es möglich, mit EC-Karte oder in bar an der Kasse dieses Konsulats zu zahlen.

BEANTRAGUNG EINES REISEPASSES

Seit dem 3. Dezember 2009 wird der biometrische Reisepass nur noch durch die Erfassung der Fingerabdrücke des Antragstellers ausgestellt, so wie es das geltende Recht vorsieht.

Am selben Tag, an dem der Antragsteller zur Abnahme seiner Fingerabdrücke bei der Passbehörde vorstellig wird, muss er folgende Unterlagen mitbringen

1. Wenn sie beabsichtigen, per Banküberweisung zu zahlen, ist eine Kopie der Überweisung des Betrags von 116,00 € auf das Konto des Konsulats erforderlich.

2. Abgelaufener Reisepass (der nach der Annullierung zurückgegeben werden kann).

3. Ein neueres biometrisches Foto (für das Format hier klicken). In diesem Konsulat ist ein Fotoautomat in Betrieb, der biometrische Passfotos erstellt (die Kosten betragen 10 € für 4 Fotos).

DIEBSTAHL ODER VERLUST VON AUSWEISPAPIEREN

1. Bei Diebstahl oder Verlust eines Ausweises kann von diesem Konsulat ein Reisedokument, ein so genanntes ETD (Emergency Travel Document), ausgestellt werden, wofür eine Kopie der Anzeige bei der zuständigen örtlichen Polizeibehörde eingereicht werden muss.

2. In Not- und Dringlichkeitsfällen kann die Bundespolizei ein nationales Dokument, den so genannten „Notreiseausweis“, mit einer Gültigkeit von bis zu 30 Tagen ausstellen, um an den Wohnort zurückzukehren. Die Identität des Antragstellers wird im Rahmen einer Ermessensentscheidung festgestellt. Das Dokument kann auch online gebucht werden (https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/1815) und wird von den Dienststellen der Bundespolizei an Flughäfen, Seehäfen und größeren Bahnhöfen ausgestellt. Ein Passfoto ist erforderlich.

AUSSTELLUNG VON REISEPÄSSEN FÜR MINDERJÄHRIGE

Bitte beachten Sie, dass seit dem 25. November 2009, nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung 135/2009, minderjährige Kinder nicht mehr in den Reisepass der Eltern eingetragen werden dürfen. Bis zum 26. Juni 2012 müssen alle Minderjährigen, die ins Ausland reisen, gemäß den neuen Bestimmungen der Europäischen Union einen eigenen Reisepass besitzen. Mit Reisepässen, die vor dem 25. November 2009 ausgestellt wurden und in denen noch Minderjährige eingetragen sind, können Minderjährige die Grenzen nicht überschreiten. Minderjährige können nur noch mit ihrem eigenen Reisedokument reisen.

Für die Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige muss der Passantrag mit den Angaben des Minderjährigen ausgefüllt und mit zwei aktuellen biometrischen Fotos versehen werden. Die Vorlagen können in der Rubrik Formulare und Datenbanken heruntergeladen werden. Der Passantrag für ein Kind unter 12 Jahren kann auch auf dem Postweg gestellt werden. In diesem Fall muss eines der Fotos von der Wohnsitzgemeinde in Deutschland beglaubigt werden.

Es wird dringend empfohlen, den Reisepass mindestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des in Ihrem Besitz befindlichen Dokuments zu beantragen und die Beantragung in verkehrsreichen Zeiten (vor den Weihnachts-, Oster- und Sommerferien) zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass für den Aufenthalt in Deutschland und für Reisen in EU-Länder oder die Schweiz ein gültiger Personalausweis für den Auslandsverkehr ausreicht.

KLARSTELLUNGEN ZU ELEKTRONISCHEN REISEPÄSSEN UND EINREISEVISA IN DIE VEREINIGTEN STAATEN

Landsleute, die in die Vereinigten Staaten reisen, werden darauf hingewiesen, dass dieses Generalkonsulat nicht befugt ist, Informationen über die US-Visabestimmungen zu erteilen, die zudem aus Sicherheitsgründen ständig aktualisiert werden. Wenden Sie sich daher bitte an das US-Generalkonsulat in Frankfurt, konsultieren Sie die Website des US-Außenministeriums oder das Electronic System for Travel Authorization (ESTA).
Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie für die Einreise in die Vereinigten Staaten einen elektronischen Reisepass mit Fingerabdrücken und digitaler Unterschrift benötigen, der für alle von der italienischen Regierung anerkannten Länder gültig ist, sowie eine im Voraus über das Internet zu beantragende Reisegenehmigung über das elektronische System für Reisegenehmigungen (ESTA).

HAFTBARKEIT

Bitte beachten Sie, dass Sie sich im Falle falscher Erklärungen oder der Vorlage falscher Unterlagen strafbar machen.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den obigen Ausführungen um allgemeine Informationen handelt, die die komplexe Materie nicht erschöpfend behandeln. Wenn Sie Informationen zu besonderen und persönlichen Fällen wünschen, können Sie sich schriftlich an uns wenden (unter Beifügung des Antwortstempels) oder eine E-Mail-Anfrage an unsere Adresse passaporti.friburgo@esteri.