Für Reisende nach Italien
HINWEIS. Am 19. Juli 2013 ist die EU-Verordnung Nr. 610/2013 zur Änderung der EG-Verordnung Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) in Kraft getreten.
Zu den wichtigsten und unmittelbarsten Änderungen des Grenzkodexes gehört die Bestimmung von Artikel 1 S. 5 Buchstabe a) Ziffer ii) über die Einreisebedingungen für Drittstaatsangehörige.
Aufgrund dieser Änderung müssen Drittstaatsangehörige, die sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufhalten wollen (für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen), ab dem 19. Juli 2013 im Besitz eines Reisedokuments sein, das noch mindestens drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten gültig und nicht älter als zehn Jahre ist. Diese Änderungen gelten nicht für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, für die das Recht auf Freizügigkeit gemäß der EG-Richtlinie Nr. 38/2004 selbstverständlich weiterhin gewährleistet ist.
Die vorgenannte Bestimmung betrifft insbesondere Ausländer, die von der Visumpflicht befreit sind, während sich für Drittstaatsangehörige, die beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen (gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 539/2001), nichts ändert, da die beiden Kriterien für die Gültigkeit des Reisedokuments dem entsprechen, was bereits in Artikel 12 des Visakodex vorgesehen ist.
Farnesina e Touring Club – Arriva la „Carta turistica socio estero“
Farnesina und Touring Club – Die „Carta turistica socio estero“ ist da
Die Förderung des Qualitätstourismus in Italien und die Stärkung der Beziehungen zu den im Ausland lebenden Italienern: das sind die Ziele der Initiative, die auf der Farnesina von Generalsekretär Michele Valensise und Touring Club-Präsident Franco Iseppi vorgestellt wurde