Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Personalausweis

 

WICHTIG

UM EINEN TERMIN FÜR EINE CIE ZU BUCHEN, MÜSSEN SIE SICH AUF DEM PRENOTAMI-PORTAL REGISTRIEREN UND BUCHEN:
FÜR DEN ZUGANG ZUM PORTAL KLICKEN SIE HIER

„Prenot@mi“

Es wird darauf hingewiesen, dass das Buchungssystem KOSTENFREI ist

 

Videoanleitung PRENOT@MI

 

DIE ANMELDUNG ÜBER DAS PORTAL „Prenot@mi“ IST DER ERSTE SCHRITT ZUR ERHALTUNG DER CIE. SOLLTEN SIE BEI DER ANMELDUNG AUF SCHWIERIGKEITEN STOSSEN ODER ZWEIFEL HABEN, KÖNNEN SIE UNS PER E-MAIL UNTER friburgo.assistente@esteri.it ODER TELEFONISCH TÄGLICH VON 09:00 BIS 12:00 UHR UNTER 0761 386610 ERREICHEN. VERMEIDEN SIE ES DAHER BITTE, OHNE TERMIN PERSÖNLICH IM KONSULAT VORSTELLIG ZU WERDEN.

Die Anfrage und der Erhalt der Anfrage per E-Mail sind nicht gleichbedeutend mit der Bestätigung des Termins: Die Bestätigung muss von Zeit zu Zeit auf der persönlichen Seite des Portals „Prenot@mi“ überprüft werden.
Für NICHT-AKRETEN-Mitglieder und wenn es NICHT MÖGLICH ist, das Dokument auszustellen, wird die Stornierung per E-Mail verschickt. Wir raten Ihnen, Ihre Adresse auf dem neuesten Stand zu halten, damit Probleme mit Ihrem Antrag über FAST- IT rechtzeitig erkannt werden können.
Wir erinnern Sie daran, dass vollständige Unterlagen eine zügige Bearbeitung des Antrags ermöglichen, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Termin abgesagt wird, was sich das Konsulat vorbehält zu begründen.

Was ist der CIE?
Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Kartenformat. Er erfüllt nicht nur die gleichen Funktionen wie der Papierausweis, sondern ermöglicht auch den Zugang zu Online-Diensten der italienischen öffentlichen Verwaltungen.
Wer kann ihn im Ausland beantragen
Nur italienische Staatsbürger, die bereits regelmäßig bei AIRE registriert sind, können den CIE bei ihrer konsularischen Vertretung beantragen. Wenn Sie noch nicht bei der AIRE registriert sind, aber beabsichtigen, sich länger als 12 Monate im Ausland aufzuhalten, melden Sie sich jetzt über FAST- IT!

Was ist der CIE?
Der elektronische Personalausweis (CIE) ist der neue Personalausweis im Kartenformat. Er erfüllt nicht nur die gleichen Funktionen wie der Papierausweis, sondern ermöglicht auch den Zugang zu Online-Diensten der italienischen öffentlichen Verwaltungen.
Wer kann ihn im Ausland beantragen
Nur italienische Staatsbürger, die bereits regelmäßig bei AIRE registriert sind, können den CIE bei ihrer konsularischen Vertretung beantragen. Wenn Sie noch nicht bei der AIRE registriert sind, aber beabsichtigen, sich länger als 12 Monate im Ausland aufzuhalten, melden Sie sich jetzt über FAST- IT!

Wann kann ich einen Antrag stellen?
Sie können eine CIE beantragen, wenn Sie keinen anderen gültigen Personalausweis besitzen, wenn Ihr Personalausweis abläuft oder bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung Ihres bisherigen Ausweises.

Wie kann man den an melden?

Um die CIE zu beantragen, müssen Sie einen Termin ausschließlich über das Portal „Prenot@mi“ vereinbaren. Auf der Grundlage der Daten, die Sie in der Terminanfrage eingeben, führt die konsularische Vertretung vor dem für den Termin festgelegten Tag alle für die Ausstellung der CIE erforderlichen Prüfungen durch. Das Versenden einer E-Mail und ihre eventuelle Bestätigung sind nicht gleichbedeutend mit der Vereinbarung eines Termins, da das Verfahren nur über „Prenot@mi“ gültig ist. Sie können das Verfahren per Computer (nicht mit einem Tablet oder Smartphone) durchführen und die Größe der angeforderten Dateien darf 1 MB nicht überschreiten.

ACHTUNG! FÜR DIE AUSSTELLUNG DES ELEKTRONISCHEN PERSONALAUSWEISES NIMMT DAS KONSULAT NUR NACH TERMINVEREINBARUNG ENTGEGEN. VERMEIDEN SIE ES ALSO, OHNE TERMIN PERSÖNLICH IM KONSULAT VORSTELLIG ZU WERDEN.

Wir halten es für notwendig, noch einmal darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, alle Anweisungen des Verfahrens gründlich zu lesen, um eine schnelle Prüfung des Antrags zu ermöglichen. Achten Sie auch auf die Schritte des Ausfüllens der Formulare und des digitalen Hochladens aller erforderlichen Unterlagen, die am Tag des Termins im Original verlangt werden.

C.I.E.-TUTORIAL ZUR TERMINVEREIBARUNG

  1. Was sollten Sie mitbringen?
    Am Tag Ihres Termins müssen Sie sich am Fingerabdruckschalter einfinden und Folgendes mitbringen
    1. ein für biometrische Dokumente geeignetes Foto (nicht älter als 6 Monate);
    2. eine Kopie Ihres Personalausweises (falls Sie keinen besitzen, ein anderes Ausweisdokument) und die entsprechende polizeiliche Anzeige im Falle eines Diebstahls oder Verlusts Ihres bisherigen Ausweises;
    3. eine Kopie der Banküberweisung von:
    21,95 € vor Ausstellung des CIE oder 27,11 € für das Duplikat des CIE bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des vorherigen elektronischen Dokuments.
    auf das Girokonto des Konsulats, im Voraus per Banküberweisung -> Formulare und Datenbanken – Italienisches Konsulat in Freiburg (esteri.it) mindestens 4 Arbeitstage vor dem Termin erfolgen.

WENN SIE MINDERJÄHRIG SIND:
Achtung neues Verfahren – Pässe und CIE – Zustimmung des anderen Elternteils
Bürger, die Eltern von minderjährigen Kindern sind, werden hiermit darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß Art. 20 des Gesetzesdekrets 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.
Der Passantragsteller, der minderjährige Kinder hat, muss gemäß Art. 46 und 47 des Präsidialdekrets 445/2000 in eigener Verantwortung bescheinigen, dass keine Hemmungen bestehen, d.h. dass er nicht anderweitig gerichtlichen Anordnungen unterliegt, die die Ausstellung eines Passes verhindern.
Wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass sich der Elternteil eines minderjährigen Kindes durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern entzieht, kann die andere Partei eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung des Dokuments beantragen (Artikel 3-bis des Gesetzes 1185/1967). Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter des ordentlichen Gerichts eingereicht werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder, wenn das Kind im Ausland wohnt, bei dem Gericht, in dessen Bezirk sein AIRE-Registerbezirk liegt.

WENN SIE MINDERJÄHRIG SIND:
Achtung neues Verfahren – Pässe und CIE – Zustimmung des anderen Elternteils
Bürger, die Eltern von minderjährigen Kindern sind, werden hiermit darüber informiert, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung ihres Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß Art. 20 des Gesetzesdekrets 69/2023 nicht mehr erforderlich ist.
Der Passantragsteller, der minderjährige Kinder hat, muss gemäß Art. 46 und 47 des Präsidialdekrets 445/2000 in eigener Verantwortung bescheinigen, dass keine Hemmungen bestehen, d.h. dass er nicht anderweitig gerichtlichen Anordnungen unterliegt, die die Ausstellung eines Passes verhindern.
Wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass sich der Elternteil eines minderjährigen Kindes durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern entzieht, kann die andere Partei eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung des Dokuments beantragen (Artikel 3-bis des Gesetzes 1185/1967). Der Antrag kann bei dem zuständigen Richter des ordentlichen Gerichts eingereicht werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder, wenn das Kind im Ausland wohnt, bei dem Gericht, in dessen Bezirk sein AIRE-Registerbezirk liegt.

Am Tag des Termins müssen Sie sich am Schalter begeben um die  Fingerabdrücke ab zu geben, bitte denke Sie daran folgendes Unterlagen  mit zu bringen.

  1. 1. KOPIEN DER AUSWEISPAPIERE DER ELTERN UND DES MINDERJÄHRIGEN. Bei Verlust oder Diebstahl: Anzeige bei der örtlichen Polizeibehörde
    2. ein für biometrische Dokumente geeignetes Foto (nicht älter als 6 Monate);
    3. eine Kopie des Personalausweises (falls Sie keinen besitzen, ein anderes Ausweisdokument) und der entsprechende Polizeibericht bei Diebstahl oder Verlust des vorherigen Ausweises;
    4. eine Kopie der Banküberweisung von:
    21,95 € vor Ausstellung des CIE oder 27,11 € für das Duplikat des CIE bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des vorherigen elektronischen Dokuments.

Bitte überweisen sie auf das Girokonto des Konsulats, im Voraus per Banküberweisung -> Formulare und Datenbanken – Italienisches Konsulat in Freiburg (esteri.it)
mindestens 4 Arbeitstage vor dem Termin.

EINIGE GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN:

– Wenn Sie nicht bei AIRE registriert sind, aber Ihren Wohnsitz im Konsularbezirk Freiburg haben – dauerhaft oder auf jeden Fall länger als ein Jahr – müssen Sie sich vor der Beantragung der CIE bei AIRE über das FAST-IT-Portal bequem von Ihrem Computer zu Hause aus (nicht Tablet oder Smartphone) unter https://serviziconsolari.esteri.it registrieren. Das Portal ist kostenlos und funktioniert weltweit: Sie benötigen lediglich einen Computer, einen Internetzugang, einen PDF-Scan Ihrer Aufenthaltsbescheinigung und ein gültiges Ausweisdokument. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, empfehlen wir Ihnen, sich an friburgo@esteri.it zu wenden.
– Wenn Sie nicht bei AIRE registriert sind und nicht im Konsularbezirk Freiburg wohnen, empfehlen wir Ihnen, sich an die für Ihre Region zuständige Konsularabteilung zu wenden. Klicken Sie auf diesen Link, um Ihren Wohnsitz einzugeben und das zuständige Konsulat zu suchen.
– Wenn Sie nicht die italienische Staatsangehörigkeit besitzen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Ausweisdokument bei der konsularischen Vertretung des Staates zu beantragen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, oder bei der zuständigen deutschen Behörde, wenn Sie staatenlos sind.- Nur im Reisepass können verheiratete Frauen den Nachnamen ihres Mannes eintragen lassen (NICHT im Personalausweis). Sollten Sie einen aktuellen und gültigen Reisepass haben und den Nachnamen Ihres Mannes eintragen lassen wollen, können Sie ohne Termin zum Konsulat kommen, um sich helfen zu lassen, WENN Sie die internationale Heiratsurkunde bereits beim Konsulat eingereicht haben.
– Fingerabdrücke -> falls Sie aus Gründen einer nachgewiesenen dauerhaften Behinderung, einer dauerhaften Unmöglichkeit der Abnahme von Fingerabdrücken und eines Freiheitsentzugs nicht zum Konsulat kommen können, bitten wir Sie, die entsprechenden medizinischen Unterlagen oder die Unterlagen über den Freiheitsentzug auf Anordnung der Justizbehörde/Behörde für öffentliche Sicherheit per E-Mail vorzulegen. Für AIRE-registrierte Nutzer ändert sich die Vorgehensweise , wodurch sie die erforderlichen Unterlagen per E-Mail übermitteln können, so dass sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift und ohne Fingerabdrücke erhalten. Die Übermittlung eines solchen Antrags ist für alle Zwecke gleichbedeutend mit der Annahme des Dokuments ohne Fingerabdrücke und ohne Unterschrift. Die spezielle E-Mail-Adresse für diesen Dienst lautet ci_confrib@esteri.it

Wann und wie wird die CIE ausgestellt?
Nach dem Termin wird Ihr Antrag nach Rom geschickt, wo die Karte gedruckt wird. Die CIE wird dann per Post direkt an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt, normalerweise innerhalb von 15/20 Tagen nach dem Termin.

Bitte beachten Sie, dass von den italienischen Behörden ausgestellte und noch nicht abgelaufene Papierausweise ihre Gültigkeit bis zu ihrem natürlichen Ablaufdatum behalten -> Lesen Sie hier

Es wird dringend empfohlen, die Erneuerung des Personalausweises vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zu beantragen (innerhalb von 6 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Anmeldung möglich).

Allgemeine Informationen über das italienische CIE finden Sie auf dieser Seite des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit.