1) Was ist der elektronische Personalausweis?
Der elektronische Personalausweis (CIE) ist ein persönliches Ausweisdokument, mit dem man sich ausweisen kann und das in der Europäischen Union und in bestimmten Schengen-Mitgliedstaaten (z. B. Island, Norwegen und der Schweiz) im Umlauf ist.
2) Muss ich bei AIRE registriert sein, um ihn zu beantragen?
Ja, nur italienische Staatsbürger mit regelmäßigem Wohnsitz im Konsularbezirk können einen Antrag stellen. Diejenigen, die nicht im AIRE registriert sind, müssen zunächst ihre zivilrechtliche Registrierung über das FAST IT-Portal regeln und erst dann das Dokument beantragen.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz geändert haben (gegenüber der Adresse, die Sie dem Konsulat mitgeteilt haben), müssen Sie die Änderung der Adresse über das Portal FAST IT beantragen.
3) Wie beantrage ich den CIE?
Der Antrag auf Ausstellung eines elektronischen Personalausweises muss ausschließlich über die Plattform Prenot@mi gestellt werden. Ein Video zur Nutzung der Plattform finden Sie hier. ACHTUNG: Es ist nicht möglich, die CIE direkt im Konsulat zu beantragen.
4) Ist es möglich, einen Termin für eine andere Person zu beantragen?
Ja, das ist möglich. Um die notwendigen Überprüfungen zu ermöglichen, ist es jedoch erforderlich, dass bei der Beantragung des Termins die Daten aller Personen, die die CIE erhalten sollen (Antragsteller), angegeben werden. Wenn Personen am Schalter erscheinen, deren Daten bei der Buchung des Termins nicht in das System eingegeben wurden, kann der CIE-Antrag nicht bearbeitet werden.
5) Muss ich selbst im Konsulat erscheinen, um die CIE zu erhalten?
Ja, am Tag des Termins müssen Sie im Konsulat zur Abnahme der Fingerabdrücke vorstellig werden. Bitte beachten Sie, dass die CIE nicht vor Ort ausgestellt wird, sondern von der Staatlichen Münzanstalt in Rom per Einschreiben direkt an Ihre Wohnung geschickt wird.
6) Welche Unterlagen muss ich zum Termin mitbringen, um die CIE zu beantragen?
Am Tag des Termins muss der Antragsteller ein vorheriges Dokument, ein biometrisches Foto (neueren Datums, frontal, Farbe, Format 35 x 45 mm) und eine Kopie der Zahlung vorlegen.
Achtung neues Verfahren – Pässe und CIE – Zustimmung des anderen Elternteils
Wir weisen die Landsleute, die Eltern von minderjährigen Kindern sind, darauf hin, dass ab dem 14. Juni 2023 die Zustimmung des anderen Elternteils für die Ausstellung eines Ausweises (Reisepass und CIE) gemäß Art. 20 des Gesetzesdekrets 69/2023 nicht mehr erforderlich sein wird.
Der Antragsteller eines Reisepasses, der minderjährige Kinder hat, muss gemäß Artikel 46 und 47 des Präsidialdekrets 445/2000 in eigener Verantwortung bescheinigen, dass keine Hinderungsgründe bestehen, d.h. dass er nicht anderweitig gerichtlichen Anordnungen unterliegt, die die Ausstellung des Reisepasses verhindern.
Wenn eine konkrete und aktuelle Gefahr besteht, dass sich der Elternteil eines minderjährigen Kindes durch den Umzug ins Ausland der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber seinen Kindern entziehen könnte, kann die andere Partei eine einstweilige Verfügung gegen die Ausstellung des Dokuments beantragen (Artikel 3-bis des Gesetzes 1185/1967). Der Antrag kann beim zuständigen Richter des ordentlichen Gerichts gestellt werden, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder, wenn das Kind im Ausland wohnt, bei dem Gericht, in dessen Bezirk sein AIRE-Registerbezirk liegt.
Für die Ausstellung von Urkunden für Minderjährige bleibt hingegen die Verpflichtung bestehen, die Zustimmung beider Elternteile oder der Person, die die elterliche Verantwortung ausübt, unterzeichnen zu lassen.
Ist der andere Elternteil kein Bürger der Europäischen Union, muss seine Unterschrift auf der eidesstattlichen Erklärung notariell beglaubigt werden: entweder beim Konsulat zum Zeitpunkt des Termins oder bei der deutschen Wohnsitzgemeinde oder einer anderen öffentlichen Stelle oder bei einem Notar.
7) Wie viel kostet das CIE?
Die Kosten für das CIE belaufen sich auf 21,95 EUR für eine Erstausstellung oder Verlängerung bzw. 27,11 EUR für ein Duplikat des CIE (ein neues CIE wird innerhalb von 180 Tagen nach Ablauf der Gültigkeit des vorherigen CIE aufgrund von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung ausgestellt).
Um einen schnelleren Service zu bieten, wird empfohlen, einige Tage vor dem Termin per Banküberweisung zu zahlen. Nur in Ausnahmefällen ist auch eine Zahlung per Debitkarte oder in bar möglich.
NB: Wer bereits einen Papierausweis besitzt, muss 21,95 € zahlen, da es sich um eine Erstausstellung des CIE und nicht um ein Duplikat handelt.
8) Wie erhalte ich die elektronische Identitätskarte?
Der elektronische Personalausweis wird vom Innenministerium ausgestellt und vom Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato hergestellt, das ihn per Einschreiben an die vom Antragsteller angegebene Wohnanschrift (oder Adresse) schickt. Sie erhalten das CIE dann direkt an Ihre Wohnanschrift, normalerweise etwa 15 Tage nach dem Termin im Konsulat.
9) Ist es möglich, dass verheiratete Frauen den Nachnamen ihres Mannes angeben?
Nein, das ist nicht möglich. In diesem Fall muss in der Lieferadresse der Geburtsname des Karteninhabers angegeben werden.
10) Gibt es eine Warteliste für CIE-Anträge?
Nein. Angesichts der sehr hohen Zahl von Anträgen gibt es eine Warteliste. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, bei ablaufenden Dokumenten oder anderen besonderen Situationen rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren.
11) Ist der Papierpersonalausweis in Deutschland noch gültig?
Ja, ein gültiger Papierausweis ist in Deutschland noch bis zu seinem natürlichen Ablaufdatum voll gültig, wie es in der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 festgelegt ist (weitere Informationen finden Sie hier). Wenn Sie bereits einen gültigen Papierausweis besitzen, buchen Sie daher bitte noch keine Termine im System für die CIE-Ausstellung, damit sich unsere Ämter um die dringendsten Fälle kümmern können.