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Notariat

I. BEGLAUBIGUNGEN UND LEGALISIERUNGEN
1. Übersetzungen

Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer angefertigt werden; eine Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie im Abschnitt „Vordrucke und Datenbanken“ 2025-11-12-elenco_traduttori_giurati.pdf

Die Übersetzung muss an das Konsulat geschickt werden, das die Unterschrift und den Stempel des Übersetzers legalisiert. Die Unterlagen müssen auf dem Postweg zusammen mit einem vorfrankierten Umschlag, der beigefügt wird, verschickt werden, wobei für jede Legalisierung 24,00 € auf das Bankkonto des Konsulats einzuzahlen sind -> siehe Bankverbindung

  1. Administrative Beglaubigung der Unterschrift

Das Präsidialdekret Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 sieht vor, dass die Unterschrift auf Anträgen oder Erklärungen, die an die öffentliche Verwaltung oder an Verantwortliche des öffentlichen Dienstes gerichtet sind, für italienische oder EU-Bürger und Ausländer, die sich regelmäßig in Italien aufhalten (Art. 3), nicht mehr beglaubigt werden muss, sondern es genügt, eine Kopie eines gültigen Ausweises des Unterzeichners beizufügen. Andererseits bleibt die Beglaubigung auch für die in Art. 3 genannten Personen bei Anträgen an Privatpersonen oder zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile von Dritten (z. B. bei Vollmachten für den Bezug von Renten, die Übertragung des Eigentums an Fahrzeugen, die Eröffnung eines Bankkontos usw.) erforderlich. In diesem Fall ist es unabdingbar, vorher einen Termin beim Konsulat zu vereinbaren. Für Ausländer, die sich nicht rechtmäßig in Italien aufhalten und keine Bürger der Europäischen Union sind, ist immer eine amtliche Beglaubigung erforderlich.

Gebühr: 20,00 € pro Beglaubigung, zu zahlen mindestens 3 Werktage vor dem Termin der Vorlage beim Konsulat –> siehe Bankverbindung

  1. Beglaubigung eines Lichtbildes

Der Interessent muss sich mit einem Ausweisdokument und zwei identischen Passbildern nach Terminvereinbarung an das Konsulat wenden.

Kosten: Banküberweisung von 41,00 €, die mindestens 3 Werktage vor dem Termin im Konsulat eingegangen sein muss –> siehe Bankverbindung

  1. Beglaubigte Kopien des Originals

Anträge auf Beglaubigung von Kopien von Dokumenten können nach Terminvereinbarung bei diesem Konsulat eingereicht werden.

Um die Beglaubigung zu erhalten, muss Folgendes vorgelegt werden:

– Ausweis des Antragstellers oder schriftliche Vollmacht mit einer Fotokopie des Ausweises der beauftragenden Person

– Originaldokumente und zu beglaubigende Fotokopie(n)

– Kopie der Überweisung, die mindestens 3 Arbeitstage vor dem Termin im Konsulat zu leisten ist.

Der Beglaubigungsdienst kostet für jedes zu beglaubigende Blatt (Vorder-/Rückseite) 10 € pro Blatt, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen der Unentgeltlichkeit, für die Belege vorgelegt werden müssen. –> siehe Bankverbindung

II. ANDERE NOTARIELLE DOKUMENTE

Mit dem Erlass des Außenministers vom 31.10.2011, eingetragen beim Rechnungshof am 06.12.2011, wurde angeordnet, dass die Konsulate in Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, und Lettland ab dem 1. Januar 2012 KEINE notariellen Aufgaben mehr wahrnehmen, da die Notariate dieser Länder der Internationalen Notariellen Union (U. I.N.L.) beigetreten sind und die Erklärung gemäß Art. 6 des Brüsseler Übereinkommens vom 25.05.1987 über die Befreiung von der Legalisierung von Urkunden in den EWG-Mitgliedstaaten abgegeben oder diesbezüglich bilaterale Abkommen mit Italien geschlossen haben.

Die Leiter der konsularischen Vertretungen in den genannten Ländern nehmen in jedem Fall weiterhin öffentliche, geheime oder internationale Testamente auf Antrag italienischer Bürger entgegen.

In Anbetracht der neuen Bestimmungen muss man sich ab dem 1. Januar 2012 für notarielle Urkunden an einen Notar wenden und wie folgt vorgehen:

  • Lassen Sie sich die Vollmacht von einem italienischen Notar in Form einer vollständig ausgefüllten privaten Urkunde ausstellen;
  • mit der Vollmacht in italienischer Sprache (ohne deutsche Übersetzung) gehen Sie zu einem deutschen Notar, um Ihre Unterschrift beglaubigen zu lassen. Eine Liste der deutschen Notare finden Sie auf der Website deutsche-notarauskunft.de;
  • Unterschrift und Stempel des vereidigten Übersetzers müssen vom zuständigen Konsulat legalisiert werden. Die Liste der vereidigten Übersetzer finden Sie unter „Vordrucke und Datenbanken“ 2025-11-12-elenco_traduttori_giurati.pdf
  • Die Unterlagen müssen auf dem Postweg zusammen mit einem vorfrankierten Umschlag, der den Unterlagen beigefügt ist, an das Konsulat geschickt werden, wobei für jede Legalisierung 24,00 € auf das Bankkonto des Konsulats zu zahlen sind –> siehe Bankverbindung

 

KONTAKTE

E-Mail: notarile.friburgo@esteri.it

Tel.: 0761/38661-43