Register der im Ausland ansässigen Italiener (AIRE)
WICHTIG
UM EINEN TERMIN ZU BUCHEN, MÜSSEN SIE SICH IM FAST-IT-PORTAL ANMELDEN UND BUCHEN:
UM ZUM PORTAL ZU GELANGEN, KLICKEN SIE HIER
„FAST-IT„
DIE ANMELDUNG ÜBER DAS „FAST-IT„-PORTAL IST DER ERSTE SCHRITT. SOLLTEN SIE BEI DER ANMELDUNG AUF SCHWIERIGKEITEN STOSSEN ODER ZWEIFEL HABEN, KÖNNEN SIE UNS PER E-MAIL UNTER friburgo.assistente@esteri.it ODER TELEFONISCH TÄGLICH VON 09:00 BIS 12:00 UHR UNTER 0761 386610 ERREICHEN. BITTE VERMEIDEN SIE ES DAHER, OHNE TERMIN PERSÖNLICH IM KONSULAT VORSTELLIG ZU WERDEN.
Die Anfrage und der Eingang der Anfrage per E-Mail sind nicht gleichbedeutend mit der Bestätigung des Termins: die Bestätigung muss von Zeit zu Zeit auf der persönlichen Seite des Portals „FAST-IT“ überprüft werden.
Stornierungen werden per E-Mail für NICHT-ACRE-Mitglieder und wenn es NICHT MÖGLICH ist, das Dokument auszustellen, versandt. Wir raten Ihnen, Ihre Adresse auf dem neuesten Stand zu halten, damit Probleme mit Ihrem Antrag über FAST- IT rechtzeitig erkannt werden können.
Wir erinnern Sie daran, dass vollständige Unterlagen eine zügige Bearbeitung des Antrags ermöglichen, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Termin abgesagt wird, was sich das Konsulat vorbehält zu begründen.
EINTRAGUNG IN DAS REGISTER DER IM AUSLAND WOHNHAFTEN PERSONEN (A.I.R.E.)
Die Eintragung in das AIRE ist für italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland obligatorisch (Personen, die sich für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr ins Ausland begeben – ERASMUS+-Studenten oder andere Kurse, die ein akademisches Jahr nicht überschreiten -; Saisonarbeiter; Staatsbedienstete im diplomatischen und konsularischen Dienst sind von der Eintragung in das AIRE befreit).
Die Erklärung über die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland muss von der betreffenden Person innerhalb von 90 Tagen nach der Ausreise bei der zuständigen konsularischen Vertretung abgegeben werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich zu einem späteren Zeitpunkt umzumelden.
Landsleute, die bereits im konsularischen Register in Freiburg eingetragen sind, müssen auch jede Adressänderung rechtzeitig melden.
Bitte beachten Sie: Die Eintragung in das AIRE ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch notwendig, um konsularische Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können (z.B. Ausstellung von Ausweispapieren, Erklärungen usw.), im ausländischen Wahlkreis zu wählen und Mitteilungen der italienischen Behörden zu erhalten.
Die Folgen der AIRE-Registrierung sind die Streichung aus dem nationalen Gesundheitsdienst und die Übertragung der Zuständigkeit für die Gesundheitsversorgung auf die örtlichen Gesundheitsbehörden.
WIE MAN SICH FÜR AIRE REGISTRIERT
Die Anmeldung bei AIRE muss über das Online-Portal der konsularischen Dienste namens Fast It beantragt werden. Das FAST-IT-Portal ist auf Italienisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch verfügbar.
Um das Fast-IT-Portal nutzen zu können, müssen Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen.
>> ACHTUNG: Ab dem 1. Januar 2026 müssen gemäß der Gesetzesumwandlung der Gesetzesverordnung Nr. 198/2022 SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) Zugangsdaten verwendet werden, um auf das Portal der konsularischen Dienste „Fast It“ zuzugreifen.
Anmeldung zum „Fast It“-Portal
Rufen Sie die Rubrik „Konsularregister und Aire“ auf und wählen Sie die Funktion „Antrag auf Eintragung in das Register der Auslandsitaliener“.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Daten und Ihre Adresse korrekt und vollständig eingeben.
Füllen Sie die erforderlichen Felder aus, die Sie zu einer korrekten und vollständigen Formulierung des Antrags führen, der digital unterschrieben oder ausgedruckt, unterschrieben und auf das Portal hochgeladen werden kann.
Laden Sie die folgenden Dokumente in das Portal hoch:‘
– unterzeichnetes Antragsformular
– Kopie des Personalausweises (mindestens die Seiten mit der Dokumentennummer, den persönlichen Angaben und der Unterschrift des Inhabers) aller sich anmeldenden Personen
– Kopie der letzten Anmeldung bei der deutschen Kommune (Anmeldebestätigung oder Meldebescheinigung mit einem Datum, das nicht älter als drei Monate ist) für den gesamten Haushalt.
– Für die AIRE-Registrierung von Minderjährigen ist die Zustimmung des Elternteils, der nicht mit ihnen zusammenlebt, erforderlich.
Die Größe eines einzelnen Anhangs ist auf 1 MB begrenzt. Die maximale Anzahl von Anhängen, die hochgeladen werden können, beträgt 10 für klassische Nutzer und 9 für SPID-Nutzer.
Die Einschreibung beginnt mit dem Datum, an dem der Antrag in Fast It eingegeben wird.
Für die Benachrichtigung über die Immatrikulation ist die italienische Gemeinde zuständig, die den Bürger im Ausland direkt benachrichtigt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Konsulats im Leitfaden oder in einem Video-‚Tutorial‘.
ÄNDERUNG DER ANSCHRIFT
Die Mitteilung einer Änderung der Anschrift des Wohnsitzes in Deutschland innerhalb des Bezirks muss über das Online-Portal der konsularischen Dienste namens Fast It erfolgen.
Sie können das Fast It-Portal auch nutzen, um Ihr persönliches Datenblatt zu überprüfen.
ÜBERWEISUNG
Um einen Transfer von einem Konsularbezirk (z.B. von London, Köln, Paris, Kuala Lumpur) zu einem Konsularbezirk in Freiburg und umgekehrt zu melden, müssen Sie das Fast It-Portal benutzen.
Sie können auch das Fast It-Portal nutzen, um Ihre persönlichen Daten zu überprüfen.
Es ist jedoch ratsam, sich innerhalb von 90 Tagen nach der Auswanderung mit dem Zielkonsulat in Verbindung zu setzen und den Bezirkswechsel vorzunehmen.
ABSCHIEBUNG
Vor der endgültigen Wiedereinreise nach Italien muss die Abmeldung bei der deutschen Gemeinde vorgenommen werden (Abmeldung“).
In Italien angekommen, muss sich der Landsmann beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde anmelden und seine neue Wohnanschrift angeben.
Am selben Tag übermittelt die Gemeinde
– die Abmeldung des Landsmannes bei AIRE mit der dazugehörigen Eintragung im APR (Anagrafe Popolazione Residente)
– die offizielle Mitteilung über das Datum der Abmeldung an das Konsulat.
Der Landsmann kann die Abmeldung per E-Mail an das Konsulat schicken, aber offiziell wird die ABMELDUNG ab dem Datum der Anmeldung bei der ITALIENISCHEN GEMEINDE wirksam.
Alle Landsleute, auch diejenigen, die bereits im Konsulatsregister eingetragen sind, werden gebeten, sich auf dem Portal Fast It zu registrieren und ihre persönlichen Registerdaten zu überprüfen.
BITTE BEACHTEN SIE: Eigentümer von Wohnungen oder anderen Immobilien in Italien, die bei AIRE registriert sind, können bei den zuständigen Behörden gemäß den von ihnen erlassenen Vorschriften Ermäßigungen oder Erleichterungen für Versorgungsleistungen und Steuern beantragen (z. B.: Strom- oder Wasserversorgung, städtische Abfallsteuer, kommunale Steuer auf Wohneigentum usw.).
> BITTE BEACHTEN SIE: In Anwendung von Artikel 1, Absatz 89 des Gesetzes Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 gewährt das Ministerium für Kulturerbe, Aktivitäten und Tourismus in den Jahren 2021, 2022 und 2023 im Rahmen eines eigens dafür eingerichteten Fonds italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz im Ausland, die im Register der Italiener mit Wohnsitz im Ausland (AIRE) eingetragen sind, gegen Vorlage eines geeigneten Dokuments, das die Eintragung im AIRE nachweist, freien Zugang zu den vom Staat verwalteten Museen, archäologischen Stätten und Parks. Zu diesem Zweck können die im Ausland lebenden italienischen Staatsangehörigen entweder ihren eigenen Ausweis vorlegen, der die Eintragung im AIRE-Register belegt, oder bei ihrer Gemeinde eine Bescheinigung über die Eintragung im AIRE-Register beantragen oder schließlich eine eigene Bescheinigung über die Eintragung im AIRE-Register ihrer Gemeinde vorlegen (Präsidialdekret 445/2000). Das Konsulat kann keine AIRE-Registrierungsbescheinigungen ausstellen: Diese können nur von den Gemeinden ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite des Ministeriums für Kultur.
>> ACHTUNG: ANPR – MÖGLICHKEIT ZUM KOSTENLOSEN DOWNLOAD VON PERSONENSTANDSURKUNDEN
Ab dem 15. November 2021 können Personenstandsurkunden (wie z.B.: Wohnsitz, Staatsbürgerschaft, Lebensunterhalt) über den neuen Dienst des Nationalen Melderegisters (ANPR) kostenlos online heruntergeladen werden (auf Italienisch)
Insbesondere können von der oben genannten Website 14 Bescheinigungen für sich selbst oder für ein Familienmitglied direkt vom eigenen Wohnsitz aus und ohne den Weg zu einem Amt heruntergeladen werden. Die Bescheinigungen können auch gleichzeitig ausgestellt werden (z. B. können die Staatsangehörigkeit, die Existenz auf Lebenszeit und der Wohnsitz in einer einzigen Bescheinigung beantragt werden).
Der Zugang zum Portal erfolgt über die digitale Identität (SPID, elektronischer Personalausweis, Nationale Dienstleistungskarte); wenn der Antrag für ein Familienmitglied gestellt wird, wird die Liste der Familienmitglieder angezeigt, für die ein Zertifikat beantragt werden kann. Der Dienst ermöglicht auch eine Vorschau des Dokuments, um zu prüfen, ob die Daten korrekt sind, und es im PDF-Format herunterzuladen oder per E-Mail zu erhalten.
Folgende Bescheinigungen können angefordert werden:
– Standesamtliche Eintragung der Geburt;;
– Standesamtliche Eheschließung;
– Staatsbürgerschaft;
– Lebensbescheiningung;
– über den Wohnsitz;
– Wohnsitz AIRE;
– Personenstand;
– des Familienstandes;
– Vom Wohnsitz im Zusammenleben;
– Vom Familienstand AIRE;
– Vom Familienstand mit Verwandtschaft;
– Ledigkeitsbescheiningung;
– Eingetragene Lebenspartnerschaft;
– Vom Vertrag des Zusammenlebens.
Bitte beachten Sie, dass in der Regel Selbstbescheinigungen anstelle von Bescheinigungen bei italienischen öffentlichen Verwaltungsstellen und öffentlichen Dienstleistern eingereicht werden sollten.
A.I.R.E. NÜTZLICHE KONTAKTE
Standesamt
Telefon: 0761 38661 54
Tel.: 0761 38661 45