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Wertigkeitserklärung

Die Wertigkeitserklärung  bescheinigt den Wert eines im Ausland erworbenen Berufs-, Studien- oder Ausbildungsabschlusses. Sie entspricht nicht einer Gleichwertigkeitsbescheinigung, ist aber für die Einreichung eines Gleichwertigkeitsantrags in Italien erforderlich. Die Wertigkeitserklärung (Dichiarazione di Valore)  kann aus mehreren Gründen beantragt werden:

  •   für die Zwecke der Anerkennung von Studien in Italien;
  •   zum Zwecke der Fortsetzung des Studiums in Italien;
  •   für die Zwecke der beruflichen Anerkennung in Italien.

Im Ausland lebende Ausländer und Italiener können Zugang zu italienischen Universitäten erhalten. Das Schulamt des Konsulats bescheinigt Sekundarschulabschlüsse, die den Zugang zu Universitätsstudien in dem Land ermöglichen, in dem sie erworben wurden, durch die sogenannte „Wertigkeitserklärung“ (Infoblatt und Antragsformular auf Wertdeklaration Zweisprachiges Antragsformular).