Der Begriff „Gleichwertigkeit“ bezieht sich auf die Gleichwertigkeit eines ausländischen Abschlusses, sei es im künstlerischen oder musikalischen Bereich, mit einem entsprechenden italienischen Abschluss; bei der vergleichenden Analyse des Abschlusses werden der akademische Charakter, die ausländische Einrichtung, die den Abschluss ausgestellt hat, die Dauer des absolvierten Studiums und der analytische disziplinäre Inhalt berücksichtigt.
Alle Informationen über die Anerkennung und Äquivalenzen von Abschlüssen werden vom Informationszentrum für akademische Mobilität und Äquivalenzen (CIMEA) bereitgestellt. Die Einrichtung dieses Zentrums entspricht den Verpflichtungen, die unser Land mit der Unterzeichnung und anschließenden Ratifizierung des Übereinkommens von Lissabon über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region eingegangen ist.
Im Allgemeinen sind für die Anerkennung oder Gleichwertigkeit von Qualifikationen, je nach ihrem Zweck (Studium oder Beruf), verschiedene italienische Behörden zuständig:
- Die Schulämter der Provinzen für die Gleichwertigkeit von voruniversitären Abschlüssen.
- Die Universitäten für die Gleichwertigkeit ausländischer akademischer Grade.
- Das Ministerium für Bildung, Universität und Forschung für die akademische Gleichwertigkeit ausländischer Doktortitel.
- Die zuständigen Ministerien für die Anerkennung von Qualifikationen, die zu reglementierten Berufen berechtigen (z. B. Arzt, Rechtsanwalt, usw.).
- Für die Teilnahme an Auswahlverfahren: Präsidentschaft des Ministerrats, Abteilung für den öffentlichen Dienst, P.P.A. Office – Recruitment Service, Corso, Vittorio Emanuele II, 116 – 00186 Rom, Tel. 06-6899.7563 / 7453 / 7470. E-Mail: servizioreclutamento@funzionepubblica.it.
Für Informationen über die Gleichwertigkeit von Abschlüssen: