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Wahlabteilung

„Das Gesetz legt die Voraussetzungen und Verfahren für die Ausübung des Wahlrechts durch im Ausland ansässige Bürger fest und gewährleistet dessen Wirksamkeit. Zu diesem Zweck wird für die Wahl der Kammern des Parlaments ein ausländischer Wahlkreis eingerichtet, dem die Sitze in der durch die Verfassungsnorm festgelegten Zahl und nach den durch das Gesetz bestimmten Kriterien zugeteilt werden.“ (Artikel 48 der Verfassung)

Politische Wahlen

Wie man wählt:

Die Briefwahl ist die übliche Art der Stimmabgabe. Alternativ kann der italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist in Italien bei den Wahlabteilungen der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis er eingetragen ist, für die in den Wahlkreisen und Regionen des Staatsgebiets kandidierenden Kandidaten wählen. Das Wahlrecht wird durch eine schriftliche Mitteilung an das Konsulat des Wohnsitzes ausgeübt, die bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr des natürlichen Ablaufs der Legislaturperiode vorausgeht, oder, im Falle einer vorzeitigen Auflösung der Kammern oder der Einberufung eines Volksreferendums, bis zum zehnten Tag nach der Einberufung des Urnengangs zu erfolgen hat.

Was wir wählen:

Zwölf Sitze für die Abgeordnetenkammer und sechs Sitze für den Senat der Republik, abzüglich der Gesamtzahl der Sitze, die den beiden Parlamentskammern verfassungsmäßig zugewiesen sind: Dies sind die Sitze, die den gewählten Vertretern der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger vorbehalten sind.

Wie man wählt:

Die Briefwahl ist die übliche Art der Stimmabgabe. Alternativ kann der italienische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist in Italien bei den Wahlabteilungen der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis er eingetragen ist, für die Kandidaten in den Wahlkreisen und Regionen des Staatsgebiets wählen. Das Wahlrecht wird durch eine schriftliche Mitteilung an das Konsulat des Wohnsitzes ausgeübt, die bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr des natürlichen Ablaufs der Legislaturperiode vorausgeht, oder, im Falle einer vorzeitigen Auflösung der Kammern oder der Einberufung eines Volksreferendums, bis zum zehnten Tag nach der Einberufung der Urnengänge zu erfolgen hat.

Seit 2016 ist die Möglichkeit der Stimmabgabe aus dem Ausland auch auf Italiener ausgeweitet worden, die sich vorübergehend für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten außerhalb Italiens aufhalten, in den das Datum der Wahlen oder des Referendums fällt (d.h. diejenigen, die sich dort weniger als 12 Monate aufhalten und nicht bei AIRE registriert sind). Wenn der Bürger von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch machen möchte, muss er innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist einen entsprechenden Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der italienischen Gemeinde stellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums, indem Sie hier klicken.

Europawahlen

Bei den Europawahlen gibt es keine Briefwahl: Die italienischen Wahlberechtigten mit ständigem Wohnsitz in den Ländern der Europäischen Union können sich in die entsprechenden Wahllokale begeben, die vor Ort von unserem diplomatisch-konsularischen Netz eingerichtet wurden. Italienische Wähler mit Wohnsitz im Ausland können sich auch nach Italien begeben und ihre Stimme in der Gemeinde abgeben, in der die AIRE registriert ist. Die Wahlen für die Neubesetzung des Europäischen Parlaments finden alle fünf Jahre statt.

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. Spezifische Informationen werden auf dieser Seite veröffentlicht, wenn Neuwahlen anstehen.

Referendum

Die Briefwahl der Italiener im Ausland ist auch für abschaffende und bestätigende Referenden vorgesehen. In diesem Fall erfolgt die Stimmabgabe im Ausland auf die gleiche Weise wie bei politischen Wahlen (siehe oben).

Weitere Informationen finden Sie auf der Website „Esteri.it“ unter „Abstimmen im Ausland„.

Com.It.Es Wahlen

Was sie sind:

Die COMITES sind gewählte Gremien, die die Bedürfnisse der im Ausland lebenden italienischen Staatsbürger in ihren Beziehungen zu den Konsularbüros vertreten, mit denen sie zusammenarbeiten, um die sozialen, kulturellen und zivilen Bedürfnisse der italienischen Gemeinschaft zu ermitteln. Sie fördern im Interesse der im Bezirk ansässigen italienischen Gemeinschaft alle Initiativen, die im Bereich des sozialen und kulturellen Lebens, der sozialen und erzieherischen Unterstützung, der Berufsausbildung, der Erholung und der Freizeitgestaltung für geeignet gehalten werden. In Absprache mit den konsularischen Behörden können die COMITES die Anliegen der italienischen Gemeinschaft im Bezirk bei den lokalen Behörden und Institutionen vertreten.

Um alle Einzelheiten zu erfahren und die offizielle COMITES-Website zu besuchen, klicken Sie hier.

Wer man wählt:

Die Mitglieder der Ausschüsse werden auf der Grundlage von Kandidatenlisten gewählt, die von italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in den einzelnen Konsularbezirken unterzeichnet werden. Die Landsleute können sich zu Kandidatenlisten zusammenschließen, die aus Personen bestehen, die ihr Vertrauen genießen, und aus denen dann die Mitglieder der Ausschüsse gewählt werden.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zu den Com.it.Es.

 

Hier beantworten wir Ihre häufig gestellten Fragen!

Kontakt

E-Mail: elettorale.friburgo@esteri.it

Telefon: 0761 38661 45

Tel.: 0761 3866147