Das Zivilstandesamt befasst sich mit der Umschreibung von Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden.
Jedes dieser Verfahren erfordert unterschiedliche Schritte:
EHESCHLIEßUNG
Eheschließung in Deutschland (Merkblatt und Antragsformular)
Vor dem deutschen Standesbeamten ist ein vom Konsulat ausgestelltes Ehefähigkeitszeugnis erforderlich.
Eheschließung in Italien (nur Merkblatt)
Im Gegensatz zur Eheschließung in Deutschland ist für die Eheschließung in Italien eine PUBLIKATION DER EHE erforderlich, die acht Tage lang am Schwarzen Brett des Konsulats ausgehängt und persönlich im Konsulat beantragt werden muss.
EHESCHEIDUNG
Scheidungsurteile müssen der zuständigen italienischen Gemeinde mitgeteilt werden. Die folgenden Unterlagen sind erforderlich
Original der Bescheinigung gemäß Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Europarates, ausgestellt vom zuständigen deutschen Gericht, das das Urteil erlassen hat.
Antrag auf Umschreibung des ausländischen Scheidungsurteils, ausgefüllt und unterschrieben, erhältlich unter diesem Link.
Fotokopie des Personalausweises, auf dem sowohl das Foto als auch die Unterschrift zu sehen sind.
Alle Unterlagen können per Post an das Konsulat geschickt werden.
! ACHTUNG ! Für Scheidungen vor dem 10.03.2001 ist das Verfahren komplizierter. Klicken Sie hier, um mehr darüber zu erfahren.
STERBEFALL
Die Sterbeurkunden italienischer Staatsangehöriger, die in diesem Konsularbezirk sterben, werden dem Konsulat automatisch vom deutschen Standesamt übermittelt. Das Konsulat schickt die Dokumente dann zur Umschrift nach Italien.
NÜTZLICHE KONTAKTE
Zivilstandsamt
Telefon: 0761 38661 48
Tel: 0761 38661 46 (für Scheidungen)
E-Mail: statocivile.friburgo@esteri.it